Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt

14,6 Prozent soll der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte, einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab Januar 2009 betragen. Hinzu kommt der so genannte zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent, den allein die Versicherten schultern. Das sieht ein Verordnungsentwurf des vor, mit dem sich nun der Bundestag befassen muss.

"Zusammen mit dem steigenden Bundeszuschuss, der im kommenden Jahr vier Milliarden Euro betragen wird, schafft dies eine solide Grundlage für die Finanzierung der GKV", heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Regierung. Nach dem Entwurf wird der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der GKV 14,6 Prozent betragen. Der ermäßigte Beitragssatz, der für Versicherte ohne Krankengeldanspruch gilt, liegt bei 14 Prozent.

Dieser allgemeine Beitragssatz gilt künftig für alle Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen und soll nach dem Willen der Bundesregierung für mehr Beitragssatzstabilität sorgen. Er ist Teil des so genannten Gesundheitsfonds, der ab dem 1. Januar 2009 beginnt. Er soll - ähnlich wie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – dem Grundsatz folgen "Gleiche Leistung für gleiches Geld".

Regierung: Aufbau einer Reserve möglich
Der Beitragssatz sei so bemessen, dass er zusammen mit dem Steuerzuschuss die im kommenden Jahr zu erwartenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang deckt. Darüber hinaus ermögliche er den Aufbau einer Reserve, heißt es weiter. Stimmen aus den Reihen der Krankenkassen sehen das allerdings kritisch und befürchten, dass der Einheitsbeitrag keineswegs die anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung der GKV-Versicherte decke. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag "".

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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