Beschränkte Transparenz durch Vermittlerregister

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Einen "schnellen und leichten Zugang zu Informationen" soll das Register verschaffen, beispielsweise wenn man als Kunde erfahren möchte, ob ein Vermittler eine gültige Erlaubnis besitzt, und als was er tätig ist. Tatsächlich ist der Zugang umständlich. Manchmal bekommt man sogar überhaupt keine Auskunft.

Die EU-Vermittlerrichtlinie (IMD) 2002 wollte den Europäischen Binnenmarkt für Versicherungsvermittler Realität werden lassen und grenzüberschreitende Geschäfte fördern. Das setzte allerdings voraus, dass man als Kunde nachvollziehen kann, welcher Vermittler eine gültige Erlaubnis seines jeweiligen Heimatlandes besitzt.

Wer bin ich - Vertreter oder Makler?

Und vor allem auch, welche Art Erlaubnis, denn: "Für den Verbraucher kommt es entscheidend darauf an, zu wissen, ob er mit einem Vermittler zu tun hat, der ihn über Produkte eines breiten Spektrums von Versicherungsunternehmen oder über Produkte einer bestimmten Anzahl von Versicherungsunternehmen berät", so Erwägungsgrund 18 IMD.

Offenbar war die Idee des Richtliniengebers, dass ein Kunde beim ersten Kontakt mit einem Vermittler dessen Selbstauskunft nutzen und in einem Internetportal nachsehen kann, ob der Vermittler eine Zulassung besitzt, und ob er als Vertreter eines oder mehrerer Versicherer oder als Makler zugelassen ist.

Eine Auskunftsstelle, leicht zugänglich

Deshalb wurde eine allgemeine Registrierungspflicht gefordert und eingeführt. Laut dem Artikel 3 IMD durften gegebenenfalls auch mehrere Register eingerichtet werden, wovon Deutschland allerdings keinen Gebrauch gemacht hat.

Und dann heißt es weiter: "Die Mitgliedstaaten sorgen für die Einrichtung einer einzigen Auskunftsstelle, die einen leichten und schnellen Zugang zu den Informationen aus diesen verschiedenen Registern ermöglicht, die auf elektronischem Wege erstellt und ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden." Exakt so steht es auch in der aktuellen Richtlinie IDD.

Kein Klick ohne meine Sicherheitsabfrage

Das Versicherungsvermittlerregister erfüllte diesen Anspruch ursprünglich durchaus, jedenfalls wenn man nicht zu hohe Ansprüche an eine detaillierte Suche stellte. Doch offenbar bekamen die Industrie- und Handelskammern zunehmend Probleme mit der freizügigen Darstellung der Registerinformationen. Vielmehr wurden Fälle bekannt, in denen offenbar gewerbliche Adresshändler die Daten für ihre Zwecke auswerteten, war vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf Anfrage zu erfahren. Deshalb wurde schon vor Jahren die Suchmöglichkeit stark eingeschränkt, insbesondere sind keine langen Trefferlisten mehr möglich.

Der nächste Schritt war die Einführung eines Sicherheits-Codes, der bei jeglichem Datenabruf aus einem Fenster abzuschreiben ist. Dies führt dazu, dass kein Klick mehr ohne diese Hürde durchzuführen ist, von einem "leichten" Zugang zu Informationen kann eigentlich nicht mehr die Rede sein.

Wer ist eigentlich Check24?

Zusätzlich wurde die Treffermenge derart eingeschränkt, dass in Einzelfällen der Kunde überhaupt keine Auskunft erhält. Ein Beispiel: Das Vergleichsportal Check24 besitzt offenbar zehn verschiedene Gewerbeerlaubnisse als Versicherungsvermittler. Es ist jedoch nicht möglich, alle diese zehn Erlaubnisse auf einen Blick anzeigen zu lassen. Vielmehr wird der Kunde aufgefordert, die Suche weiter einzugrenzen oder eine konkrete Registrierungsnummer einzugeben.

Screenshot Vermittelregister 10/2018

Eine Eingrenzung auf einen Ort wie München reduziert die Treffermenge bei Check24 jedoch nur auf sieben Einträge, immer noch zu viele für eine Anzeige dieser Erlaubniseinträge. Ohne Registrierungsnummer hat ein Kunde keine Chance, das Bestehen einer korrekten Zulassung von Check24 als Versicherungsvermittler zu überprüfen.

Screenshot Vermittelregister Check24 10/2018

Das Problem will der DIHK auf Anfrage in seine Liste der künftigen Verbesserungen am Register aufnehmen, die mit einem externen Dienstleister durchgeführt werden. Bis dahin bleibt der Kunde von einem „einen schnellen und leichten Zugang zu Informationen“ über Vermittler abgeschnitten. Das Vermittlerregister liefert nicht die nötige Transparenz für Kunden. Ob da die Gefahr, dass Adressen von Adresshändlern missbraucht werden, die auch auf völlig anderen Wegen im Internet an Firmendaten kommen können und dies auch tun, wirklich so entscheidend ist, vermag aus Kundensicht nicht zu überzeugen.

Autor(en): Matthias Beenken

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