Bessere Entlohnung, weniger Bürokratie, mehr Anerkennung

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Um die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln zu stärken und die Arbeitsbedingungen der Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen zu verbessern, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kürzlich ein Eckpunktepapier vorgelegt. ‎Die Details.

Die Eckpunkte dieses Papiers sehen unter anderem eine höhere Vergütung vor, einheitliche Verträge für Heilmittelleistungen, weniger Bürokratie und eine kostenlose Berufsausbildung.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom 4. April 2017 hat der Gesetzgeber die Heilmittelversorgung und damit die Berufe der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie gestärkt und verankert, dass die Vergütungserhöhungen gesetzlich nicht mehr begrenzt werden. 

Die Ursachen für den Fachkräftemangel

Trotz dieses neuen Gesetzes besteht weiterer Handlungsbedarf. Seit 2012 gehört die Physiotherapie zu den Berufen, in denen es zu Fachkräfteengpässen kommt. So stellte die Bundesagentur für Arbeit im Juni 2018 für die Physiotherapie fest, dass die berufsspezifische Arbeitslosenquote von 0,9% sehr gering sei und auf einen Fachkräftemangel hindeute. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote von 1,1% unterstreiche den Fachkräftemangel. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel gilt, dass die durchschnittlichen Arbeitsentgelte in den ambulanten Praxen deutlich unter denen von anderen Gesundheitsfachberufen liegen.

Daraus ergeben sich weitere wichtige Reformschritte. Diese sind (Auszüge):
Dauerhaft angemessene Preise für Heilmittelleistungen ermöglichen
Mit dem HHVG wurde für die Jahre 2017 bis 2019 die Begrenzung der regelmäßigen Anpassung der Heilmittelpreise auf die Höhe der Grundlohnsummensteigerung befristet aufgehoben. Um die steigenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer zu berücksichtigen und die Attraktivität einer Tätigkeit in einem Therapieberuf zu steigern, wird die Grundlohnsummenanbindung für diesen Versorgungsbereich generell aufgehoben. Bei ihren künftigen Preisverhandlungen haben die Vertragspartner auf Bundesebene den wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung mit Heilmittelleistungen, die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie die Zahlung angemessener Arbeitsentgelte für die Angestellten in den ambulanten Praxen zu berücksichtigen.

Verträge auf Bundesebene - gleiche Preise für gleiche Leistungen
Um Ungleichbehandlungen zwischen Heilmittelerbringern in den verschiedenen Bundesländern zu beenden, finden ab dem 1. Januar 2020 die Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen einschließlich der Preise zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Spitzenverband der

Gleiche Zulassungsbedingungen für alle Beteiligten
Um bundesweit gleiche Zulassungsvoraussetzungen für alle Leistungserbringer zu schaffen, werden unter anderem die Zulassungsempfehlungen des GKV-SV bezüglich berufsrechtlicher Anforderungen, Anzahl der Präsenzstunden und Anerkenntnis der für die Versorgung der Versicherten geltenden Anforderungen rechtsverbindlich ausgestaltet.

Bürokratie runter, Beratungszeit rauf
Das Bundesministerium für Gesundheit wird einen Dialog mit Vertretern von Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Ärzteschaft organisieren, um gemeinsam bis Mitte 2019 unnötige bürokratische Belastungen in der Heilmittelversorgung zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. In diesem Prozess sollen auch die Ursachen für das regional unterschiedliche Verordnungsverhalten der Ärzte geklärt werden. Etwaige notwendige gesetzliche Änderungen zum Bürokratieabbau will das Bundesministerium für Gesundheit anschließend zügig anstoßen.

Mehr Entscheidungsbefugnis für Heilmittelerbringer
Der GKV-SV und der SHV erhalten den gesetzlichen Auftrag bis Ende März 2020 die Indikationen zu vereinbaren, bei denen eine sogenannte Blankoverordnung von Heilmittelleistungen durch Ärzte erfolgt. Bei dieser Versorgungsform nehmen die Ärzte auch weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels vor, die  konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und -dauer erfolgt aber durch den Heilmittelerbringer.

Digitale Unterstützung der Heilmittelbehandlung
Heilmittel-Erbringer sollen in Zukunft digitale Anwendungen einsetzen können, um  die klassische Therapie zu unterstützen  oder auch teilweise zu ersetzen. Die Heilmittelbehandlungen sollen unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowohl als synchrone wie auch als asynchrone Therapieformen standortunabhängig durchgeführt werden können.

Ausbildung modernisieren und Nachwuchs generieren
Eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten ist auf Dauer nur gewährleistet, wenn genug Fachkräfte ausgebildet werden. Es muss gelingen, Nachwuchs für diesen wichtigen Bereich der gesundheitlichen Versorgung zu gewinnen. Ein modernes Berufsbild, ein unkomplizierter Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden sowie gute Perspektiven für eine berufliche Weiterentwicklung sind entscheidend, um junge Menschen für diesen Berufszweig zu gewinnen. Deshalb muss die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen insgesamt auf den Prüfstand. Das in vielen Bereichen noch übliche Schulgeld muss in einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Konzept abgeschafft werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Autor(en): Versicherungsmagazin

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