Betriebsrente: Verträge müssen auf den Prüfstand

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Mehr als zwölf Millionen Zusagen zur Entgeltumwandlung für die Betriebsrente müssen auf den Prüfstand. Das sind zwölf Millionen gute Gründe für Vermittler mit künftigen und aktuellen Kunden über die betriebliche Altersversorgung (bAV) ins Gespräch zu kommen. So die Ansicht der Continentale.

Die Continentale Lebensversicherung sieht sich hier als guter Dienstleister. Denn sie bietet diverse bAV-Praxistipps und ihre neue Unternehmerinformation „bAV kompakt“ unter www.contactm.de/brsg. Darin weisen die Experten auf mögliche Fallstricke hin. Ebenfalls hinterlegt sind passende Mailings, mit denen Vermittler Inhaber und Personalverantwortliche auf das Thema aufmerksam machen können.

Beim neuen Sozialpartnermodell gelten neue Regeln
Hintergrund: Ab 2022 wird der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers für bereits bestehende Zusagen wirksam. „Die Arbeitgeber müssen also entsprechend überprüfen, ob ihre Zusagen der neuen Zuschusspflicht genügen“, erläutert Sascha Holstein, bAV-Experte bei der Continentale. „Das betrifft nahezu alle bestehenden Versorgungen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.“ Beim neu eingeführten Sozialpartnermodell ist der Pflichtzuschuss bereits seit Jahresbeginn zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt die Regelung für Neuverträge.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
•    Voraussetzung für den Pflichtzuschuss ist, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters Abgaben zur Sozialversicherung spart. Nur dann muss er den Zuschuss von 15 Prozent des Sparbeitrages zahlen.
•    Die Regelung gilt nur für Mitarbeiter, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
•    Bei alten Zusagen kann der Zuschuss in den gleichen Vertrag fließen. Falls das die tariflichen Vorgaben nicht zulassen, ist auch eine neue Police möglich.
•    Auch Betriebe, die bereits freiwillig einen Zuschuss zahlen, sollten ihre Zusagen prüfen.
•    In der bisherigen Vereinbarung zur Entgeltumwandlung sind alle Änderungen zu übernehmen und zu dokumentieren.
•    Der Arbeitnehmer muss mit allen Änderungen einverstanden sein.

„Der Pflichtzuschuss ist ein guter Anlass, um grundsätzlich mit Inhabern oder Personalverantwortlichen über das Thema bAV zu sprechen“, sagt Sascha Holstein. „Viele Versorgungswerke sind mehr als zehn Jahre alt. Sie werden den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht. Ein guter Zeitpunkt, sie zu aktualisieren und die neuen gesetzlichen Regelungen einzubauen. Gleichzeitig kann die Versorgung um innovative und zeitgemäße bAV-Komponenten ergänzt werden.“ Gerade beim Thema Betriebsrente sei es für Arbeitgeber sehr wichtig, einen versierten Vermittler an ihrer Seite zu wissen.

Das Rentenwerk, seine Macher, seine Pläne
Auch in der Januar-Ausgabe von Versicherungsmagazin steht das Thema bAV im Mittelpunkt. In der Titelgeschichte mit der Überschrift "BRSG: Neuer Schub für die betriebliche Vorsorge" wird auch das Sozialpartnermodell diskutiert. Navhfolgend ein kurzer Blick in das Heft:

"Kaum war klar, dass das Sozialpartnermodell kommen wird, sind fünf Lebensversicherer aktiv geworden und haben „Das Rentenwerk“ ins Leben gerufen. Zu diesem gehören Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Stuttgarter. Alle am Rentenwerk beteiligten Unternehmen sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Was ist die Idee hinter dieser Neugründung? „Wir sind vor allem unseren Kunden verpflichtet, nicht den Interessen externer Aktionäre. Diese Philosophie trägt ‚Das Rentenwerk‘. Hinzu kommt: Bisher haben wenige Anbieter den Markt für Renten-Lösungen der Sozialpartner dominiert – da schadet im Wettbewerb eine gewisse Größe nicht.“ Bei der Frage, wer durch das BRSG Vorteile erringt und wer dadurch eher benachteiligt wird, möchten die Macher des Rentenwerkes noch keine eindeutige Position beziehen.

Es heißt nur: „Die Reform hat zumindest Bewegung in den Markt für Renten-Lösungen der Sozialpartner gebracht: Bisher dominierten hier wenige große Unternehmen. Durch unseren Zusammenschluss ist schon jetzt ein weiteres, signifikantes Angebot entstanden.“ Grundsätzlich sind die Rentenwerk-Macher davon überzeugt, dass das Gesetz das Potenzial hat, mehr Menschen eine entsprechende Vorsorge zu ermöglichen.

„Allerdings verhält es sich mit Sparen fürs Alter wie mit leichtem Ausdauersport: Viele wissen um dessen Vorzüge und überwinden sich trotzdem nicht“, so die Einordnung der Fünfer-Riege gegenüber Versicherungsmagazin. Zwar senke der Wegfall der Garantien die Hürden für Arbeitgeber, überhaupt eine Altersvorsorge anzubieten. Es sei aber auch wichtig, die Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass dieser Wegfall kein Nachteil bedeuten müsse – weil nun Anlagen möglich seien, die mehr Rendite versprechen. Hier ebne eine offene Kommunikation den Weg.

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Quellen: Die Continentale, Versicherungsmagazin (Meris Neininger)

Autor(en): Meris Neininger

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