Bleiben Sie Versicherungsmakler oder werden Sie Versicherungsberater?

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Die im Titel formulierte Frage bringt es auf den Punkt, wenn sich Makler der Frage zuwenden, welche Regelungen der IDD-Gesetzentwurf für den Versicherungsvertrieb allgemein und für Versicherungsmakler speziell ab 2018 vorsieht. Denn würde die IDD so Gesetz, hätten Makler eine Menge Nachteile zu befürchten. Das ergab eine IDD-Infoveranstaltung von Honorarkonzept am 21. März in Raunheim bei Frankfurt am Main.

Dass die IDD nicht 1:1 in Deutschland umgesetzt werden soll, stimme entgegen anderer Meinungen so nicht, machte der Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mylife-Vorstand Holger Kreuzkamp klar. Denn auch der Koalitionsvertrag spiele eine Rolle, in dem als Ziele die Stärkung der Honorarberatung und die Klärung des Provisionsabgabeverbots postuliert seien. Klare Aussage von ihm: "Der deutsche Gesetzgeber regelt über die Anforderungen der IDD hinaus." Dies bedeute, dass es zum einen eine Neuregelung Versicherungsberater/Versicherungsmakler gebe und die Provisionsabgabeverbotsregelung wieder in Kraft treten solle.

Provisionen werden tendenziell sinken

Die Kernthese Kreuzkamps lautete, dass ohne alternative Honorareinnahmen es im Bereich Altersvorsorge- und Vermögensberatung zu finanziellen Einbußen bei den Provisionen/Courtagen für Maklern kommen werde. Dies zum einen wegen einer Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) im Jahr 2018, da die Vertriebskosten bis dato kaum gesunken seien. Und: Der politischer und aufsichtsrechtliche Druck auf die Vertriebskosten werde zunehmen.

Klare Trennung von Honorar- und Provisionsvermittlung

Die Politik präferiere, so Kreuzkamp, eine klare Trennung zwischen Provisions- und Honorarberatung als das zu stärkende Transparenzmodell. Es gebe ein Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler (außer bei Gewerbekunden) und ein Provisionsannahmeverbot für Versicherungsberater. Während der Versicherungsmakler nur noch (Bruttoprodukte) gegen Provision beraten und vermitteln dürfe, darf der "neue Versicherungsberater" quasi alles: Er darf beraten, betreuen, rechtlich beraten und vermitteln und behalte seine Provisions-/Courtageansprüche. Er darf Nettoprodukte und Bruttoprodukte bei gleicher Eignung vermitteln, jedoch gebe es bei Bruttoprodukten ein Durchleitungsgebot. Dies heißt, die Prämienverrechnung erfolge bis zum Gegenwert von 80 Prozent der vertrieblichen Zuwendungen der ersten fünf Versicherungsjahre. Der Versicherer habe dafür ein Prämienkonto einzurichten.

Honorarannahmeverbot für Makler eine "perplexe Regelung"

Der Versicherungsmakler behält Honoraransprüche nur, wenn diese vor dem Stichtag entstanden sind, dieser ist der 18. Januar 2017, dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des IDD-Referentenentwurfs. Ein Makler kann künftig also nicht mehr zweigleisig mit Provisions- und Honorareinnahmen fahren, eine sachte Umstellung seines Betriebs auf Honorarberatung ist nach dem Entwurf nicht mehr möglich. Der Makler steht also vor der Unternehmensentscheidung, ob er Versicherungsmakler bleiben oder Versicherungsberater werden möchte. Der Mylife-Vorstand sprach hier von einer "perplexen Regelung", die im Widerspruch zu Grundsätzen der IDD stehe.

Zwei-Firmen-Modell rechtlich unsicher
Ob ein Zwei-Firmen-Modell (eine als Versicherungsberater und eine als -makler) eine Alternative für den Makler darstellt, sei offen. Honorarkonzept-Geschäftsführer Volker Britt wies in seinem Vortrag darauf hin, dass dies vom Gesetzgeber nicht gewollt sei. Deshalb bestehe Rechtsunsicherheit bezüglich der Frage, ob ein Umgehungstatbestand vorliege, von den Kosten für die Einrichtung des zweiten Unternehmens und erhöhten laufenden Kosten mal ganz abgesehen. Seine Empfehlung lautet:

- Stellen Sie Ihre langfristigen Unternehmensziele in den Mittelpunkt.

- Beschäftigen Sie sich weiter aktiv mit der Umsetzung des IDD-Gesetzentwurfs.

- Konzentrieren Sie sich bei der Optionswahl auf das Wesentliche: Das Richtige tun.

- Sammeln Sie solange wie möglich selbst Erfahrungen mit der Honorarberatung.

Nach seiner Analyse sei der Versicherungsberater die attraktivere Option. Insbesondere das größere Umsatzpotenzial spreche für diese Alternative.

Bild: © fotomek/Fotoliacom

Autor(en): Bernhard Rudolf

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