Blick in die Statistik des Versicherungsombudsmanns

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Der Versicherungsombudsmann hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für 2018 veröffentlicht. Die Statistik zeigt, dass die ohnehin geringe Zahl der Beschwerden gegen Vermittler weiter zurückgegangen ist.

18.218 Beschwerden sind im vergangenen Jahr in der Schlichtungsstelle eingegangen, davon wurden 14.329 Fälle (14.910 im Jahr 2017) zugelassen und beendet. 2.946 Anträge waren zulässig, wurden aber bis zum 31. Dezember 2018 noch bearbeitet. Von den bearbeiteten Beschwerden richtete sich der Löwenanteil an Versicherungsunternehmen, nur 97 der zulässigen, bearbeiteten Beschwerden betrafen Versicherungsvermittler, 34 sind noch in Bearbeitung (2017: 145 zulässige Vermittlerbeschwerden).

Rechtsschutz und Leben sind die Sparten mit den meisten Beschwerden

Die Mehrzahl der Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen betrifft die Sparten Rechtsschutz (4.133) und Leben (3.593). Dann folgen mit deutlichem Abstand Kfz-Haftpflicht (1.684), Gebäudeversicherung (1.631), Kfz-Kasko (1.335) sowie allgemeine Haftpflicht (1.178).

101 Beschwerdeanträge gegen Vermittler betrafen 2018 die Lebensversicherung, 19 waren spartenübergreifend, 18 bezogen sich auf Kfz-Kasko, und jeweils 17 auf Kfz-Haftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gründe für die Ablehnung einer Beschwerde waren bei Anträge gegen Unternehmen unter anderem:

  1. kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch 1.089
  2. fehlende Weiterverfolgung durch den Beschwerdeführer 867
  3. Anspruch betrifft private Kranken/Pflegeversicherung 705
  4. Versicherer ist nicht Mitglied des Vereins 547
  5. fehlende Anspruchsanmeldung beim Beschwerdegegner 462
  6. Gewerbe/Selbstständigkeit 228
  7. Zulässiger Beschwerdewert überschritten 110
  8. Verjährung 103

Von den 454 abgewiesenen Beschwerden gegen Vermittler galt bei 104 der §214 Abs. 1 Nr. 2 VVG als nicht erfüllt (Streit nicht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler, Beschwerde betraf nicht die Vermittlung eines Versicherungsvertrages). 55 Beschwerden wurden wegen fehlender Anspruchsanmeldung beim Beschwerdegegner zurückgewiesen und 25 wurden vom Beschwerdeführer nicht weiterverfolgt.

Die durchschnittliche Gesamtdauer der Verfahren betrug bei den zulässigen Versichererbeschwerden 79,4 Tage und bei Beschwerden gegen Vermittler 91,5 Tage.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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