Breite Gegenwehr gegen Kabinettsbeschluss zur BaFin-Aufsicht

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Die Bundesregierung hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Mit diesem Gesetz will das Bundesfinanzministerium (BMF) den Bundesländern, die diesen – und damit den Gewerbeämtern und IHKn - obliegende Aufsicht entziehen und bei der Bundesbehörde ansiedeln. Dieser Beschluss hat in der Branche für Unmut gesorgt. Hier einige Stimmen.

„Wir kämpfen weiterhin für den Erhalt der langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht, da wir überzeugt sind, dass dieser Gesetzentwurf nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Als praxistaugliche Lösung befürwortet der BVK hingegen den Vorschlag der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und dem Berichterstatter Dr. Carsten Brodesser, die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.

„Wir appellieren im weiteren Gesetzgebungsverfahren diesen Vorschlag aufzugreifen und damit den 40.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen voraussichtlich vierstelligen Betrag ohne Mehrwert zu ersparen,“ kommentiert Heinz die Entscheidung.

Keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht

Auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass sich mit dem heutigen Beschluss auch über die klare Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt werde. Dieser hatte erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Aus Sicht des AfW gibt es keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht.

„Wir begrüßen ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Den dort geäußerten praxistauglichen Vorschlag – ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der BaFin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards - würde der AfW grundsätzlich unterstützen.

Wirth: „Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“ Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche Aufsicht und fordert daher eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern.

Sämtliche die Wirtschaft belastende Gesetzgebungsvorhaben auf den Prüfstand stellen

Auch der Votum Verband sieht die Entscheidung äußerst kritisch: Die Verabschiedung dieses Gesetzes werfe nach Ansicht von Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbandes ein bedenkliches Licht auf das aktuelle Regierungshandeln. In den öffentlichen Verlautbarungen zur aktuellen Corona-Krise werde die Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschworen, jedoch gegenteilig gehandelt.

Gerade in dieser Krisensituation wäre zu erwarten gewesen, dass sämtliche Gesetzgebungsvorhaben, die die Wirtschaft mit zusätzlichen Bürokratiekosten belasten, auf den Prüfstand gestellt würden. Auch dies sei eine notwendige Maßnahme, um zu verhindern, dass Deutschland aus der Viruskrise in eine Rezession schlittere.

Dem Bundesfinanzminister sei wohl auf Grund seines eigenen Anlageverhaltens die Berufsgruppe der Anlageberater fremd und er könne es sich nach eigener Aussage leisten, sein Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen. Breite Teile der Bevölkerung benötigten jedoch nicht nur in den aktuell turbulenten Börsenzeiten die Unterstützung von Beratern. Diese würden durch die zu erwartende Kostenexplosion nunmehr vor die Alternative gestellt werden, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben.

Darüber hinaus hofft der Verband, dass die Finanz- und Wirtschaftspolitiker in der CDU/CSU-Fraktion ihren Widerstand gegen das Gesetzgebungsvorhaben, den sie im Vorfeld bekundet haben, beibehalten. "Die Pressemeldung der Bundestagsfraktion, in der betont wird, dass man die Kritik an den Gesetzesentwurf sehr ernst nimmt, berechtigt zu dieser Hoffnung", so der Wortlaut in der Votum-Pressemitteilung.

Quellen: AfW, BVK, Votum

Autor(en): Meris Neininger

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