Bund billigt umfangreiches Hilfspaket für Flutgeschädigte

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Das Bundeskabinett hat nun und laut eigener Aussage „schnelle und unbürokratische Finanzhilfen“ in die Wege geleitet, um die vom Hochwasser betroffenen Regionen finanziell zu unterstützen. So wird sich der Bund zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder in Höhe von zunächst 200 Millionen Euro beteiligen und außerdem ein Aufbauprogramm mit Geldern unterstützen.

Das Hilfspaket soll folgende Leistungen und Aktivitäten enthalten:

  1. Schnelle und unbürokratische Soforthilfe
    Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Millionen Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Millionen Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund will die erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig unterzeichnen.
  2. Umfassendes Aufbauprogramm
    Die betroffenen Länder stehen vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert hierfür zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlichen Umfang finanziell zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen wird Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.
  3. Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur
    Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  4. Verzicht auf Rettungskosten
    Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.
  5. Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds Der Bund will sich dafür stark machen, dass auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden, um die Hochwasserschäden zu bewältigen.
  6. Darüber hinaus zeigt sich der Bund zu Gesprächen mit den Ländern über ein mögliches künftiges Absicherungssystem offen, unter der Bedingung, dass sich alle Länder an einer eventuell notwendigen solidarischen Finanzierung beteiligen.
  7. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und bei Steuerarten, die vom Zoll verwaltet werden, steuerliche Erleichterungen veranlasst.

"Dafür zahlen die Leute doch Steuern"

Bundesinnenminister Horst Seehofer kommentiert das Engagement des Bundes folgendermaßen: „Soforthilfen sind eine Hilfe für die Menschen, die ihr ganzes Hab und Gut verloren haben - schnell und unbürokratisch. Am Geld wird die Hilfe nicht scheitern. Dafür zahlen die Leute doch Steuern, damit ihnen in solchen Situationen geholfen wird. Nicht alles ist versicherbar. Für den Einsatz der Kräfte des Bundes werden den Ländern und Kommunen keine Rechnungen gestellt. Darüber hinaus setzen wir einen Staatssekretärsausschuss ein, der für die Länder und Kommunen Ansprechpartner für die Wiederaufbauhilfe ist.“

Quelle: Bundesfinanzministerium

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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