Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung übernimmt neue Aufgaben

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Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sollen neu geordnet werden. Die seit 2015 ausgeübte Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute (NAB) soll auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) übertragen werden.So lautete eine aktuelle Nachricht des Deutschen Bundestages.

In der Bafin soll die NAB als eigener Geschäftsbereich operativ unabhängig sein, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Die Entscheidungswege in Krisensituationen würden damit unter einem Dach zusammengeführt, begründet die Regierung ihre Maßnahme.

Restaufgaben werden auf Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen

Der 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der bisher von der FMSA verwaltet wurde, wurde schon 2015 für neue Maßnahmen geschlossen. Zuvor hatte sich das Volumen des Fonds durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger bereits verringert. Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen auf die Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen werden, die neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen schon bislang für die Refinanzierung des FMS gesorgt habe, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Der Gesetzentwurf beschreibt das Vorhaben folgendermaßen (ein Auszug):
"Die NAB wird in die Bafin als neuer Geschäftsbereich samt Mitarbeitern eingegliedert. Um innerhalb der BaFin die operative Unabhängigkeit der Abwicklungs- von der Aufsichtsfunktion sicherzustellen und mit ausreichendem Gewicht deutsche Interessen auf europäischer und internationaler Ebene zu vertreten, ist eine starke Leitung der NAB in Gestalt eines eigenenGeschäftsbereichs mit eigenem Exekutivdirektor/eigener Exekutivdirektorin vorgesehen. Diese Lösung lässt es einerseits zu, Synergien – beispielsweise im Verwaltungs- und Querschnittsbereich – zu nutzen und andererseits das Zusammenwirken
zwischen Aufsicht und Abwicklungseinheit weiter zu verbessern.

Die Entscheidungswege in Krisensituationen werden unter einem Dach zusammengeführt. Die sachgerechte Abwägung kann in jedem Einzelfall durch die Allfinanzbehörde und gegebenenfalls gemeinsam mit den europäischen Partnern unter allen relevanten Gesichtspunkten erfolgen, um entsprechende Krisenpräventionsmaßnahmen, eine Restrukturierung oder auch eine Abwicklung
von Finanzinstitutionen einleiten zu können. Die entsprechenden Regelungen zur NAB werden aus dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) und dem SAG in das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) und in die Satzung der Bafin überführt.

(K)eine wirkliche Alternative

Eine Beibehaltung der aktuellen Aufgabenzuordnung widerspräche dem Ziel, das Zusammenwirken zwischen Aufsicht und Abwicklungsbehörde durch Überführung der Einheiten unter einem Dach zu fördern. Mit Eingliederung der NAB in die BaFin würde die FMSA als Rumpfbehörde mit auslaufenden Aufgaben
und einer vergleichsweise geringen Anzahl von Mitarbeitern ohne langfristige Perspektive bestehen bleiben. Insofern ist es aus Effizienzgesichtspunkten geboten, die FMSA in eine größere, auf Dauer angelegte Einheit wie die Finanzagentur zu integrieren.

Welche (zusätzlichen) Kosten (können) entstehen?
Durch die Eingliederung der bisherigen Aufgaben der FMSA in die Bafin beziehungswesie die Finanzagentur können noch weitere einmalige Kosten (wie Umzug, IT-Migration) entstehen. Die Höhe der Kosten ist wesentlich von der Ausgestaltung der jeweiligen Eingliederung abhängig und kann daher noch icht beziffert werden, so die Bundesregierung.
Die Kosten der NAB werden auch nach der anstehenden Neuordnung unverändert über die Umlage zur Finanzierung des Aufgabenbereichs Abwicklung durch die hierzu herangezogenen Unternehmen der Finanzbranche finanziert.

Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: © Bafin

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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