Bundesrat weist auf mangelnde Alterssicherung hin

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Die Alterung der Gesellschaft und die Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt stellen die gesetzliche Rentenversicherung vor enorme Aufgaben. Diese Ansicht vertritt der Bundesrat. In seiner jüngsten Stellungnahme zum Rentenversicherungsbericht 2017 2018 appelliert er an die Bundesregierung, die Alterssicherung an diese Veränderungen anzupassen, um ihre Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Dabei benennt der Bericht zahlreiche Themen, die zügig angegangen werden müssten: Die Festlegung langfristiger Rentenniveau- und Beitragsziele, die Sicherung der Liquidität ohne Liquiditätshilfen des Bundes, die Absicherung von Selbstständigen, die Prüfung von Verbesserungen für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen, aber auch die längere gesunde Teilhabe am Erwerbsleben.

Wichtig: Breiter politischer Konsens
Außerdem sollte die Einkommenssituation von Menschen verbessert werden, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Um das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, sei bei der Anpassung der Alterssicherung ein breiter politischer Konsens notwendig.

Der Rentenversicherungsbericht 2017 der Bundesregierung gibt Auskunft über alles rund um die Rente bis 2030. Er fällt insgesamt positiv aus. Zu den wichtigsten Ergebnissen für die rund 21 Millionen Rentner gehört die Nachricht, dass sie auch im kommenden Jahr mit einem Plus ihrer Bezüge rechnen können. So steigen die Renten bis zum Jahr 2031 im Schnitt um circa 2,2 Prozent pro Jahr. Der Beitragssatz bleibt laut Bericht bis 2021 konstant bei 18,7 Prozent.

Hohe Rücklagen vorhanden
Die Reserve der Deutschen Rentenversicherung schätzt der Bericht auf 32,2 Milliarden Euro. Das sind 1,6 durchschnittliche Monatsausgaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Nachhaltigkeitsrücklage liegt damit etwas über ihrem oberen Zielwert, wonach sie 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten sollte.

Wie stehen die politischen Parteien im besonderen zu der Erwerbsminderungsrente? Die Position der Linken ist eindeutig: Nach deren Ansicht soll die Erwerbsminderungsrente gestärkt werden. Dafür hat die Linke Ende vergangenen Jahres im Bundestag einen Antrag gestellt. Die konkrete Forderung lautet: die Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2018 und die Verlängerung der Zurechnungszeit vom 62. auf das 65. Lebensjahr.



 

Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer sind in Deutschland auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen.  So gibt es jedenfalls die Statistik der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2016 an. Die Betroffenen sind im Schnitt 51 ½ Jahre alt, wenn sie in Erwerbsminderungsrente gehen müssen.

Direkter Weg in die Armut
Der Verlust der Arbeitsfähigkeit bedeutet für die Betroffenen zumeist den direkten Weg in die Armut: Die durchschnittliche Rente bei Erwerbsminderung (vollständig Erwerbsgeminderte) lag bei Renteneintritt im Jahr 2016 bei 736 Euro. Wer dagegen im Jahr 2000 volle Erwerbsminderungsrente beantragen musste, erhielt im Schnitt noch 738 Euro. Damit liegt die Erwerbsminderungsrente sogar deutlich unter dem schon viel niedrig bemessenen Bruttobedarf der Grundsicherung für Erwerbsgeminderte mit 771 Euro.

Gute und finanzierbare Absicherung gegen existenzielle Risiken ist für abhängig Beschäftigte unerlässlich und wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Bei Vorerkrankungen oder in Risikobranchen (zum Beispiel Gerüstbauer oder Dachdecker) ist bei privaten Versicherungen ein Schutz oft gar nicht oder nur gegen hohe Risikozuschläge möglich.

Quellen: Bundesrat, Versicherungsmagazin
 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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