Der Bundesrat begrüßt das Rentenpaket der Bundesregierung. Insbesondere lobt das Gremium die Bemühungen der Politiker, die Lage der Erwerbsminderungsrentner zu verbessern. Es gebe aber bei der Erwerbsminderungsrente und anderen Punkten noch Verbesserungsbedarf, so die Länderkammer in einer Stellungname vom 19. Oktober 2018.
Korrekturbedarf sieht das Gremium bei folgenden Punkten
Verbesserungen für Bestandsrentner
Auch Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 müssten in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderrente einbezogen werden.
Berücksichtigung von Solo-Selbstständigen
Handlungsbedarf gebe es auch bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen im Alter. Ihre Zahl steige kontinuierlich an. Zwar sei politisch vereinbart, sie in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen. Der Gesetzentwurf enthalte aber hierzu keine Regelung.
Änderungen bei der Finanzierung
Die Länder lehnen es ab, dass die Erweiterung der Erziehungszeiten und die Entlastung der Geringverdiener überwiegend aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollen. Dies widerspreche dem System der Beitragsäquivalenz und gehe zu Lasten der Rentenversicherung. Ihre Forderung: Die Finanzierung solle vollumfänglich über Steuermitteln erfolgen.
Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 12. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.
Quelle: Bundesrat
Autor(en): Versicherungsmagazin.de