Bunte Kracher und böse Unfälle

Sie sind eine große Freude für die ganze Familie: Knaller und Raketen zu Silvester. Doch jährlich zaubern sie nicht nur bunten Farben an den nächtlichen Himmel, sondern sorgen auch für Sachschäden und Hochbetrieb in manchen Notaufnahmen. Wer einige Sicherheitstipps beachtet, kommt garantiert unbeschadet ins neue Jahr.

Wie die HUK Coburg rät, sollten Hobbyfeuerwerker nur solches Material verwenden, das die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) getestet hat. Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren in die Hand nehmen.

Raketen und Knaller sollten in jedem Fall einwandfrei sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Und: Hände weg von selbstgebastelten Abschusskonstruktionen. Die können im Ernstfall nicht nur den Konstrukteur, sondern auch andere verletzen. Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum
nächsten Menschen achten.

Vorkehrungen treffen
Trifft es dann doch ein parkendes Auto oder fliegt die Rakete in die Dachluke des Nachbarn und verursacht ein Feuer, haftet grundsätzlich der Feuerwerker. Praktisch ist das nicht immer ganz einfach, wenn eine unüberschaubare Zahl von Menschen zur Jahreswende die Straßen bevölkert und der letzte Kracher oft erst Stunden nach Mitternacht verschossen ist. Wer allerdings sein Fahrzeug in der Garage lässt oder abseits parkt, Fenster und Türen geschlossen hält, kann das Schadensrisiko deutlich verringern.

Prekärer ist die Lage, wenn Menschen durch das Silvesterfeuerwerk verletzt werden. Steht der Verursacher nicht fest, bleiben die Opfer auf ihrem Schaden sitzen. Und das kann je nach Verletzung teuer werden. Aber auch wenn klar ist, wer den Böller gezündet hat, kann der Geschädigte nicht unbedingt mit einem Ausgleich rechnen. Fehlt nämlich eine private Haftpflichtversicherung, muss der Unfallverursacher die Folgen aus eigener Tasche berappen. Je nach dem kann er hierdurch finanziell überfordert sein.

Vorsicht auch bei Kleinkindern
Daher sollte man auf genügend Abstand zu feuerwerkenden Nachbarn und Freunden achten und mit Kleinkindern eher in Haus oder Wohnung bleiben, wenn es auf den Straßen turbulent wird. Auch wenn es schwer fällt: Wer weiß, dass er zum Jahreswechsel böllern will, sollte sich unbedingt beim Alkohol zurückhalten.

Foto: anacker/

Autor(en): Versicherungsmagazin

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