BVK forciert Ehrenkodex und wählt neuen Vize

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat gestern auf seiner Mitgliederversammlung den Bielefelder Mehrfachvertreter Andreas Vollmer (43) zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Vollmer erhielt eine klare Mehrheit der Delegiertenstimmen, es gab einen Gegenkandidaten. Er tritt damit die Nachfolge von Thomas Billerbeck an, der aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Wiederwahl antrat. Auch Präsident Michael H. Heinz stellte sich der Wiederwahl. Die Wahl entschied er mit 94 Prozent der abgegebenen Stimmen für sich.

Ein großes Thema war der Ehrenkodex "Ehrbare Versicherungskaufleute". Der BVK hatte in einer Initiative zehn Tugenden definiert, zu denen sich selbstständige Versicherungsvermittler – Vertreter wie Makler – öffentlich bekennen können. Auf der entsprechenden Internetseite haben sich den Angaben zufolge bereits fast 2.800 Vermittler eingetragen. Bisher gibt es dazu jedoch noch keine regelmäßigen Kontrollen, ob die Eingetragenen die Voraussetzungen tatsächlich erfüllen, so Vizepräsident Gerald Archangeli. Neun Vermittler eines Strukturvertriebs seien aber wieder aus dem Verzeichnis herausgenommen worden.

Bestimmte Vertriebsgruppen unerwünscht
Der BVK hat deshalb beschlossen, einen Schritt weiter zu gehen und einen Verein "Ehrbare Versicherungskaufleute" zu gründen. Dieser wird Aufnahmekriterien wie eine Selbstauskunft und Bürgen vorsehen und damit eine größere Verbindlichkeit für teilnehmenden Vermittler mit sich bringen. Ziel ist eine Differenzierung am Markt, um sich von aus Sicht der Initiatoren weniger geeigneten Vermittlern zu distanzieren. "Wir werden das sehr genau beobachten, wer in den Verein hineinkommt", so Heinz. Vor allem "bestimmte Vertriebsgruppen" möchte man dort auf keinen Fall sehen.

Bei dem Projekt wird die Handelskammer Hamburg eingebunden. Angestrebt ist, dass sie als unabhängige Schiedsstelle fungieren soll, falls Vereinsmitglieder dem Vorwurf ausgesetzt sind, sich nicht den Tugenden entsprechend zu verhalten. In einer Schiedsstelle sollen auch Verbraucherschützer vertreten sein.Die Notwendigkeit dieses Projekts sieht der BVK auch darin, dass der Vertriebskodex des Branchenverbands GDV nicht ausreicht. Wenn die Branche es ernst gemeint hätte, hätte es Fälle wie die MEG AG nicht geben dürfen, meinte Heinz. Das sei auch kein Einzelfall gewesen. Vor allem Sanktionen bei Verstößen gegen diesen Kodex fehlen. Dagegen führe das öffentliche Bekenntnis als "Ehrbare Versicherungskaufleute" dazu, dass sich Vermittler vor ihren Kunden vor Ort rechtfertigen müssen.

Gegen Eingriffe in Provisionen
Gleichzeitig spricht sich der BVK erneut gegen gesetzliche Eingriffe in die Tradition der Provisionsvergütung wie aktuell in der Krankenversicherung aus. Die Verantwortung für überzogene Vergütungen liege allein bei den Versicherern. Wenn die Politik daraus den Schluss zieht, die Honorarberatung zu fördern, führe das im Ergebnis zu einer Doppelbelastung der Kunden. Außerdem glaubt Heinz, dass "abertausende Vermittleragenturen mit ihren Mitarbeitern gefährdet wären". Die derzeit 240 registrierten Versicherungsberater könnten dies gar nicht flächendeckend auffangen.

Der BVK fordert, die Privilegierung der gebundenen Vertreter aufzugeben, die über das Versicherungsunternehmen eingetragen werden. Alle Vermittler müssten qualifiziert sein. Das gilt auch für alle Personen, die faktisch in der Kundenberatung tätig sind, während es derzeit ausreicht, dass eine angemessene Zahl von Personen im Vermittlungsbetrieb sachkundig ist, so Archangeli. Unterstützt wird die Brancheninitiative zur laufenden Weiterbildung von Vermittlern, um die Sachkunde dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Bild: © Stephanie Hofschläger/

Autor(en): Professor Dr. Matthias Beenken

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