BVK-Jahrestagung: Das Gespenst der Honorarberatung

"Es ist eindeutig nicht Aufgabe des Verbraucherschutz-Ministeriums, Geld in Millionenhöhe zur Verfügung zu stellen, um einen möglichen Vertriebsweg für Versicherungsprodukte zum Laufen zu bringen", empörte sich kürzlich BVK-Präsident Michael H. Heinz am Rande der Jahrestagung seines Verbandes vor der Presse.

Damit brachte er auf den Punkt, was die 40.000 im BVK organisierten Versicherungsvermittler derzeit umtreibt: Die angekündigte Unterstützung, die die Regierung der Honorarberatung durch Verbraucherzentralen geben will. Weder sei die Versicherungsvermittlung gegen Provision Auslöser der Finanzkrise gewesen noch sei richtig, dass Honorarberatung vor Schlecht- oder Falschberatung schützt, heißt es entsprechend in einem Leitantrag des BVK, der von der Delegiertenkonferenz am 6. Mai verabschiedet wurde. „Vorstellungen, dass durch mehr Honorarberatung oder Trennung von Beratung und Vermittlung die weltweite Finanzkrise sich nicht wiederholen könne, sind abwegig und durch nichts belegbar“, heißt es in dem Antrag.

Versicherungskaufleute: Ein vollkommen durchleuchteter Berufsstand
Die einseitige Förderung der Honorarberatung, so Heinz weiter, richte sich direkt gegen den Berufsstand der Versicherungskaufleute, der im Übrigen seit Inkrafttreten der Vermittler-Richtlinie ein „vollkommen durchleuchteter“ Berufsstand sei. Qualifikationsnachweis, offenes Register und Haftpflicht-Versicherung sorgen für Transparenz, wie es sie ansonsten kaum gibt. „Wenn es einen Bedarf an Honorarberatung gebe, würden heute mehr als 182 Honorarberater auf dem Markt sein“, ist er überzeugt.

Die mehr als 200.000 registrierten Vermittler hingegen seien nötig, weil Versicherungen und allem voran Altersvorsorge auch weiterhin Produkte seien, die verkauft werden müssen. Selbst wenn die Verbraucherzentralen mit staatlicher Hilfe preiswerte oder kostenlose Beratung anbieten könnten und die Menschen dieses Angebot tatsächlich annähmen, hätten die Verbraucher dadurch noch nicht ihr Problem gelöst, nämlich zum Beispiel tatsächlich für ihr Alter vorzusorgen. „Die Verbraucher haben längst mit den Füßen darüber abgestimmt, ob sie gegen Geld beraten werden wollen, ohne gleichzeitig eine Versicherung abzuschließen“, fasst er zusammen.

Keine zwangsweise Einführung von Nettotarifen vorgesehen
Der Markt gerade an Altersvorsorge-Produkten sei zudem überhaupt nicht auf Honorarberatung eingestellt. „Es gibt kaum Nettotarife“, so Heinz. Dem Kunden könne nach einer kostenpflichtigen Honorarberatung aber nicht auch noch ein Provisionstarif verkauft werden. Die zwangsweise Einführung von Nettotarifen per Gesetz, wie in Dänemark, England und der Schweiz üblich, sei in Deutschland nicht im Gespräch.Was die Qualifikation von Vermittler betrifft, regt der BVK in seinem Leitantrag an, die Anforderungen für freie Versicherungsverkäufer adäquat auf angestellte Vermittler, Bankberater und Verbraucherzentralen auszudehnen.

Alle, die am Point of Sale tätig seien, müssten gleichlautende Abschlüsse haben, so Heinz. Auch Investment- und Bausparberater sollten eine einheitliche öffentlich-rechtliche Ausbildung vorweisen können und mit Beratungs- und Informationspflichten belegt werden wie die Versicherungsvermittler.

Autor(en): Elke Pohl

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