BVK kritisiert Zusatzgeschäfte mit Versicherungsabschlüssen

Das Unternehmen Auto-Teile-Unger GmbH (A.T.U.) lockt auf seinen Werbeflyern mit Kinderunfall-Versicherungen, wenn Kunden zuvor einen Kindersitz erstehen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) moniert diese Geschäftspraktiken.

Der Grund für die Kritik: Schließlich gehöre der Abschluss von Versicherungen in erfahrene Hände. Denn Versicherungen seien komplexe Verträge, die gerade für ihr Leistungsversprechen eine fundierte und zeitaufwändige Beratung erfordern. Auch bei Kinderunfall-Versicherungen gehe es im Falle eines Unfalls um eine angemessene lebenslange Absicherung des Nachwuchses.

BVK sieht sich durch jüngstes Urteil des Landgerichts Köln bestätigt
Der BVK sieht sich in seiner Auffassung auch durch die neueste Rechtsprechung bestätigt: Beispielsweise hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 30. April. 2010 dem Handelskonzern Tchibo untersagt, Versicherungen über seine Internetseiten zu verkaufen. Auch hier war die Frage, ob Tchibo nur als Tippgeber für die Policen oder bereits als Versicherungsvermittler tätig ist.

„Für uns ist es unverständlich, warum jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Darf laut BVK nicht sein: Tippgeber, die gesetzliche Standards missachten
Nach Auffassung des BVK wird die dem Verbraucherschutz dienende Versicherungsvermittlungsverordnung ad absurdum geführt, wenn versicherungsfremde Unternehmen mit dem Vertrieb von Versicherungen Geld verdienen und sich dabei nur als Tippgeber sehen dürfen, ohne die gesetzlichen Standards erfüllen zu müssen.

P.S.: Die Oktober-Ausgabe von informiert Sie darüber, was Kinder-Unfallversicherungen oder auch Invaliditätsversicherungen für Kinder leisten.

Quelle: BVK
Bild: © Lisa Schwarz/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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