BVK sieht Vermittler durch VVG-Reform in Bedrängnis

Dass die VVG-Reform augenblicklich das bestimmende Thema ist, zeigte sich auch auf der 11. DKM in Dortmund, der internationalen Fachmesse für die Finanz- unr Versicherungswirtschaft. Und auch für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sind die VVG-Reform und die Konsequenzen, die sich aus dieser Reform ergeben, ein dominantes Thema, wie sich auf einer Pressekonferenz des BVK in der Westfalenhalle zeigte.

Denn durch den Wegfall des Policenmodells und den möglichen Wegfall der längeren Laufzeiten, stelle sich für den Vermittler zunehmend die Frage, welche Produkte er in Zukunft noch gut verkaufen könne. So werden laut dem BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli die Offenlegung der Provision Kosten produzieren, die unter anderem Einsparungen im Personalbereich nach sich ziehen werden. Zudem werden kleine Versicherungsvermittler nicht überleben und es werden sich künftig größere Einheiten bilden.

Eine klare Position bezieht der BVK auch beim Thema Dokumentation. Gerald Archangeli: „Gut 80 Prozent der Beratungen von Vermittlern sind anlassbezogen. Hier ist eine gute Dokumentation wichtig. Der Verzicht auf diese sollte die absolute Ausnahme sein.“

Einen kurze Einschätzung gab der BVK-Vize auch in Bezug auf die Vermittler-Registrierung. So seien bereits 118.000 gebundene Vermittler im Register eingetragen. Dabei scheint nicht immer alles reibungslos abzulaufen, denn teilweise hätten Versicherungsunternehmen auch ihre Kunden oder sogar Tote ins Register aufnehmen lassen.

Enormem Druck ausgesetzt sieht der Vizepräsident die Kfz-Branche und die Vermittler durch die neue Auto-Versicherung der Zurich Connect, dem Direktversicherer der Zurich Financial Services Group. Denn diese besitzt keine Mindestlaufzeit und kann somit monatlich gekündigt werden. Der BVK-Vizepräsident dazu: „Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist relativ beratungsintensiv, hierfür muss rund eine Stunde angesetzt werden. Aber während dieser Zeit kann ein Vermittler nicht noch alle Lebensrisiken mit einem Kunden abklären.“

Recht kritisch sieht der Bundesverband auch die jüngste Vertriebskooperation zwischen dem Arag Konzern und den Penny Märkten. Nach Ansicht von Archangeli sind derartige Modelle nicht nur wenig sinnvoll, sondern verstoßen auch gegen das Vermittlergesetz. Aus diesem Grund hat der Verband die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) aufgefordert, den Verkauf dieser Policen zu stoppen. „Wir glauben“, so BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich in einer früheren Pressemeldung, „dass die BaFin rasch handeln und dem unseriösem Treiben der ARAG ein Ende machen wird.“ Es sei nicht hinnehmbar, dass das neue Vermittlergesetz, das den Versicherungsvermittlern eine hohe Qualifikation abverlange und das den Verbraucher schützen solle, durch die ARAG-Pläne derart verletzt werde. Aber: Der BVK hatte bis zur DKM noch keine Antwort vom Aufsichtsamt erhalten. Die Arag hat bislang 2.000 Verträge über die Penny Märkte verkauft.

Autor(en): Meris Neininger

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