BVK von BaFin-Plänen kalt erwischt?

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Die Finanzaufsicht BaFin hält wohl an einer Obergrenze für Provisionen in der Lebensversicherung fest. Der Auslöser hierfür war ihre jüngst vorgelegte Untersuchung, die einigen Fondspolicen ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis attestiert hatte. Und bei der jüngsten Jahrespressekonferenz der BaFin hatte Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, verlauten lassen, dass sein Haus hierzu eine aufsichtliche Stellungnahme im zweiten Halbjahr 2022 plane.

Nun zeigt sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) überrascht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im zweiten Halbjahr nun diese sogenannten Provisionsrichtwerte bei Lebensversicherungen einführen will.

"Unsere Mitglieder werden als ehrbare Versicherungskaufleute nicht betroffen sein"

BVK-Präsident Michael H. Heinz kommentiert das Vorhaben der Behörde so: „Nachdem der Gesetzgeber schon in der letzten Legislaturperiode zurecht davon abgesehen hat, einen Provisionsdeckel gesetzlich vorzuschreiben, sind wir über diesen Schritt der BaFin etwas erstaunt. Allerdings gehen wir davon aus, dass diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für die Vermittlerbranche weniger einschneidend sind als ein gesetzlich vorgeschriebener Provisionsdeckel. Hier will also die BaFin nur diejenigen maßregeln, die überhöhte Vergütungsstrukturen haben. Unsere Mitglieder werden als ehrbare Versicherungskaufleute davon nicht betroffen sein.“ 

Die BaFin äußert sich zu der Problematik folgendermaßen:
„Hohe Kosten schmälern die Rendite von Versicherungsanlageprodukten. Sie können ein Zeichen für Mängel in den Produktfreigabeverfahren sein und dafür, dass Versicherer Interessenkonflikte im Vertrieb nicht gut genug im Griff haben. Eine BaFin-Abfrage legt Defizite offen.
Für viele Menschen sind sie ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge: Versicherungsanlageprodukte. Sind die Kosten solcher Produkte zu hoch, kann die Rendite unangemessen niedrig ausfallen. Dann reichen die Sparbeiträge der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer möglicherweise nicht aus, um spätere Versorgungslücken zu vermeiden. Die BaFin sieht daher die Kostenbelastung in der Wohlverhaltensaufsicht als Risikoindikator.
Um sich einen branchenweiten Überblick zu verschaffen, hat die BaFin deutsche Lebensversicherer nach den Effektivkosten und weiteren Informationen zur Kostenbelastung von Versicherungsanlageprodukten befragt. Die Abfrage fördert bei einigen Unternehmen Verbesserungsbedarf zutage: im Produktfreigabeverfahren und beim Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten im Vertrieb.“

"Vergütungsmodelle sollten kurzfristigen Erfolg nicht honorieren"

Aber ganz gleich, wie sich die Aufsicht verhalten werde, setze sich der BVK gegenüber den Versicherungsunternehmen schon seit Längerem dafür ein, qualitative Beratungs- und Vermittlungsleistungen stärker zu berücksichtigen. Schließlich sollten Vergütungsmodelle nicht kurzfristigen Erfolg honorieren, sondern eine qualitativ hohe Beratung und Betreuung von Kunden. Dies entspreche auch dem BVK-Berufsbild für Versicherungsvermittler.

 

 

 

 

 

 

"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat das Thema auf dem Zettel"

Doch ganz kalt kann das BaFin-Vorhaben den BVK-Mann nicht erwischt haben, denn bereits Ende vergangenen Jahres antwortet er in einem Interview mit Versicherungsmagazin auf die Frage, welche Chancen 2022 für Versicherungsvermittler bereithalten wird: „Ein großes Thema für die Branche wird freilich die Reform der privaten Altersvorsorge sein, die die neuen Regierungsparteien anstreben. Und man wird wieder über die Förderung der Honorarberatung und über die gesetzliche Regulierung von Provisionen reden. Wobei der BVK hier angesichts der Tatsache, dass der Provisionsdeckel nicht im Koalitionsvertrag steht, vorsichtig optimistisch ist. Allerdings hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Thema auch auf dem Zettel.“

Das vollständige Interview mit dem BVK-CHef Michael H. Heinz finden Sie in der Januar-Ausgabe von Versicherungsmagazin.

Quellen: BaFin, BVK, Versicherungsmagazin

Autor(en): Meris Neininger

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