Check 24 erneut in den Schlagzeilen

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Vergleichsportal Check 24 wegen eines Tarifrechners zum Vergleich privater Krankenversicherungen abgemahnt. Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, dass Check 24 die Anwendung als „offizieller Tarifrechner“ bezeichnet hatte.  

Der „offizielle Tarifrechner“ sollte Verbrauchern und Verbraucherinnen suggerieren, dass sie nach der Eingabe von verschiedenen Daten wie Alter, Familienstand und Berufstätigkeit erfahren könnten, welche die am besten geeignete private Krankenversicherung für sie sei. Aber offiziell, geschweige denn objektiv, war das Tool in diesem Fall keineswegs. Die privaten Versicherer, die der Rechner nach der Eingabe der Daten ausspuckte, waren nur Anbieter, die mit Check 24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. 

Eine eingeschränkte Tarifauswahl ist besonders verbraucherunfreundlich

Mit der Bezeichnung „offiziell“ sollte der Eindruck erweckt werden, der Rechner enthalte alle am Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife. „Gerade im Bereich Krankenversicherung, mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem „offiziellen Rechner“ spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet“, moniert Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Tarifvergleichsrechner ersetzen keine Beratung durch fachkundigen Versicherungsvertrieb

Nach einer Abmahnung wegen Irreführung gab Check 24 eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich damit, dieses verbrauchertäuschende Verhalten einzustellen. „Vergleichsportale liefern in der Regel nur eine Auswahl an Tarifen und arbeiten nur mit bestimmten Versicherern zusammen. Einen vollständigen Marktüberblick liefern sie nicht“, betont Grieble. Tarifvergleichsrechner ersetzen außerdem in aller Regel keine detaillierte, verbraucherorientierte Beratung durch einen fachkundigen Versicherungsvertrieb.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Procontra online

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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