Corona: Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaiergibt haben gemeinsam unbürokratische Soforthilfen für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbstständige, sowie Angehörige der Freien Berufe auf den Weg gebracht, die durch den Coronavirus in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Die Hilfsmaßnahmen haben ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro und richten sich an bis zu drei Millionen anspruchsberechtigte Menschen.

Laut Scholz bräuchten Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige jetzt besondere Unterstützung, da sie von der Corona-Krise hart getroffen würden. "Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe", so der Bundesfinanzminister. Dabei handele es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit: "Es muss also nichts zurückgezahlt werden." "Wir lassen niemanden allein", betonte Bundeswirtschaftsminister Altmeier. Es dürfe und es werde "keine Solidaritäts-Lücke" geben.

Überbrückung von Liquiditätsengpässen

Das Maßnahmenpaket richtet sich an Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Mitarbeiter und Selbständige. Personengruppen, die häufig keinen Zugang zu Krediten haben und in der Regel über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Die Betroffenen können einen Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, beantragen.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schaden nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. 

Die finanzielle Soforthilfe umfasst

  1. bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten
  2. bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten

Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Hier die Eckpunkte der im Kabinett beschlossenen Soforthilfen.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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