Cyber-Policen-Check für große und kleine Unternehmen

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Von Cyber-Angriffen sind mittlerweile auch schon kleine Firmen und Dienstleister betroffen. Für diese gibt es viele (unübersichtliche) Versicherungsangebote. Ein neues Rating von Franke und Bornberg will hier Transparenz schaffen.

IT-Sicherheit ist für Firmen im Zuge der Digitalisierung, durch die viele Prozesse online stattfinden und entsprechend angreifbar sind, zu einem überlebenswichtigen Thema geworden. Das betrifft längst nicht mehr nur Technologiefirmen, sondern praktisch jeden Handwerker, jeden Dienstleister.

Der Mittelstand gerät ins Visier

"Die Kombination aus neuer Angriffsqualität und beschleunigter Digitalisierung hebt die Gefährdungslage auf ein neues Niveau", schreiben Franke und Bornberg in ihrem im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichten ersten gewerblichen Cyber-Rating. Zwar seien Cyber-Versicherungen im deutschen Markt bereits seit etwa 2010 präsent – zunächst für industrielle Risiken und nach dem Vorbild USA. Doch die zunehmende Zahl spektakulärer Angriffe etwa auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 und weniger spektakulärer, aber häufiger werdender Angriffe auf den Mittelstand verstärkt die Nachfrage, auf die Versicherermit vermehrten Angeboten reagieren.

Entsprechend konnten Franke und Bornberg 34 Tarife und Bausteinlösungen von 28 Anbietern einer genauen Prüfung unterziehen, in der Aktualisierung waren es am 12. Juli 2019 99 Tarife.

Babylonische Sprachverwirrung

Die Unsicherheit ist nach Einschätzung der Rater noch groß. Das beginne damit, dass der Begriff "KMU" nicht einheitlich angewendet wird und Firmen zwischen fünf und 50 Millionen Euro Jahresumsatz von den Versicherern als Zielgruppe angesehen werden. Auch der Deckungsumfang zeigt sich alles andere als einheitlich, konstatiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter. "Vom großen Komplettpaket über Baukastensysteme bis hin zu eng gefassten Kern-Deckungen ist alles vertreten", hat er herausgefunden. "Was der eine Versicherer über eine Rechtsschutzversicherung löst, die an den Cyber-Hauptvertrag angedockt wird, webt der andere in die Cyber-Drittschadendeckung und Krisen-Dienstleistungen ein."

Die Auswirkungen auf Leistungen im Schadenfall und Überschneidungen zu anderen Verträgen können erheblich sein. Eine "fast babylonische Sprachverwirrung" herrsche etwa bei der Benennung der versicherten Gefahren. Von Standard könne keine Rede sein.

Den kompletten Beitrag "Das Dickicht lichtet sich nur langsam", können Sie in der aktuellen Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen.

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Autor(en): Elke Pohl

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