Daten aus dem Auto: Versicherer kämpfen auf allen Ebenen

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Die Daten aus Fahrzeugen sind umkämpft wie nie. Ob Bewegungs-, Unfall- oder Diagnosedaten: Die Versicherer fürchten ein Datenmonopol der Kfz-Hersteller und fordern einen unabhängigen Datenwächter. Gleichzeitig sollen Verbraucher ihre Rechte geltend machen. Dafür gibt es nun eine internationale Initiative. Der Ton wird rauer, denn ab April 2018 erhöht sich die Datenvernetzung für Neufahrzeuge durch die Einführung des Notrufsystems Ecall.

Zumindest nach Unfällen soll der Staat den deutschen Autoversicherern einen einfachen und praxisnahen Zugriff auf die Daten der betroffenen Fahrzeuge ermöglichen. Hierzu fordert die deutsche Versicherungswirtschaft die Einführung eines Verwalters, der die Daten an Berechtigte, also an Anwälte, Sachverständige und natürlich Versicherer übermittelt. „Weder die Autohersteller, die Versicherer, noch andere beteiligte Interessengruppen dürften einen exklusiven Zugang erhalten“, warnt die Allianz Versicherung. Der „unabhängige Datentreuhänder“, wie ihn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt, könne auf Basis des § 63a Straßenverkehrsgesetz (StVG) tätig werden.

Schon Einparken ist autonomes Fahren
Dort ist geregelt, dass der Fahrzeughalter im Fahrzeug gespeicherte Daten an Dritte übermitteln muss, wenn die Daten zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen notwendig sind. Bei automatisierten Fahrzeugen ist vorgeschrieben, dass aufgezeichnet werden muss, wann ein Computer und wann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug hatte. Die Vorschrift gilt bisher nur, wenn die pflichtmäßige Speicherung der Daten während eines hoch- oder vollautomatisierten Fahrens erfolgt. Damit trifft sie aber eigentlich schon auf viele Fahrzeuge zu.

Denn dem Gesetz unterliegen alle Kraftfahrzeuge, bei denen der Fahrzeugführer das automatisierte Fahrsystem nicht mehr ständig überwachen muss und bei denen es die Fahrfunktionen in einem konkreten Anwendungsfall selbst übernimmt. Das gilt aber nicht nur für die Geradeausfahrt, sondern auch für das Einparken, wie der Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kläger im „Deutschen Anwaltsspiegel“ erläutert. Laut GDV soll die Einrichtung des unabhängigen Datentreuhänders dafür sorgen, dass alle Berechtigten „einen einfachen, kostengünstigen und standardisierten Zugang“ zu den gespeicherten Fahrzeugdaten erhalten.

Autohersteller wollen Daten selbst verwalten
Der Plan des externen Datentreuhänders dürfte den Streit zwischen Autoherstellern und Versicherern neue Nahrung geben. So plädiert der Verband der Automobilindustrie (VDA) dafür, dass die aufgezeichneten Daten aus den Fahrzeugen zentral auf Servern der Kfz-Hersteller verwaltet werden und nur bei Bedarf an Dritte herausgegeben werden.

Laut VDA passiert dies schon heute, wenn Gerichte solche Daten anfordern. Tatsächlich kämpfen Hersteller, Versicherer, Autoclubs und Werkstätten sowie IT-Dienstleister nicht nur um Unfalldaten, sondern auch um jegliche Informationen, die moderne Fahrzeuge heute in großem Umfang aufzeichnen und speichern. Das gilt etwa für Bewegungs- oder Diagnosedaten des Fahrzeugs. So könnten Tarife, die die Prämie nach dem Fahrverhalten bestimmen, viel besser eingestellt werden, wenn die Versicherer direkten Zugriff auf alle Fahrzeugdaten hätten.

Verbraucher sollen sich beschweren
Um ein Datenmonopol der Autohersteller zu vermeiden, sollen nun Verbraucher die Assekuranz unterstützen. Dazu hat der europäische Dachverband der Versicherer, Insurance Europe, nun die Kampagne #data4drivers gestartet. Autofahrer sollen die Kampagne unterstützen und bei Politikern aller Couleur „ihre Datenhoheit einfordern“.  „Autofahrer müssen frei entscheiden können, an wen sie ihre Daten senden. Nur dann können die Fahrer ohne Einmischung der Automobilhersteller ihre Service-Anbieter selbst aussuchen“, erläutert GDV-Geschäftsführer Jörg von Fürstenwerth.

(Automatisiertes Fahren und der Kampf um die vernetzten Daten ist auch Thema auf dem 56. Verkehrsgerichtstag 2018 in Goslar.)

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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