Debeka will in der Not auch emotionaler Partner sein

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Die Debeka bietet ab sofort ein kostenloses Unterstützungsangebot für Betroffene der Flutkatastrophe an. Ihr Gesundheitstelefon richtet sich an alle Debeka-Versicherten – ganz gleich, wie deren aktueller Versicherungsschutz aussieht.

Das Angebot des Versicherers soll auch für Kunden der Debeka Bausparkasse gelten. Geschultes Personal stehe den Betroffenen für einen Austausch zur Verfügung und biete eine erste Anlaufstelle, um über das Erlebte und daraus entstandene Ängste zu sprechen. Die Koblenzer Versicherungsgruppe möchte mit dem Angebot ihren Mitgliedern damit auch auf emotionaler Ebene zur Seite stehen.

Vermittelt schnellstmöglich einen Psychotherapeuten

„Wir wollen Betroffene dabei unterstützen, die aktuelle Situation besser zu bewältigen. Wir wollen unseren betroffenen Mitgliedern in jeglicher Hinsicht Unterstützung bieten und ihnen zeigen, dass sie nicht alleine sind“, erläutert Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka, das Angebot seines Hauses.

Sollte sich bei dem Gespräch herausstellen, dass in schwerwiegenden Fällen weitergehende und akute Hilfe benötigt wird, vermittelt das Versicherungsunternehmen auch schnellstmöglich einen Psychotherapeuten, um längerfristige und bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.

Betroffene Debeka-Mitglieder können sich an folgende Nummer wenden: 0800 7237107 

Mehr Schutz für freiwillige Helfer in der Unfallversicherung

Bereits im Juli hatten bei der Debeka versicherte freiwillige Helferinnen und Helfer sowie direkt von den Unwettern Betroffene rückwirkend zusätzlichen Schutz in der Unfallversicherung erhalten. Der Versicherer weitete seinen Unfall-Schutz auf Infektionskrankheiten aus, die sich Menschen bei ihrem Engagement vor Ort zuziehen könnten.

Außerdem hat der Versicherer aus Koblenz verkündet, dass er die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität verdoppelt hat, maximal auf bis zu 300.000 Euro. Die Verdopplung greife, wenn der Versicherte während seines Einsatzes oder seiner Hilfstätigkeit einen Unfall erleidet und daraus eine Invalidität verbleibt. Der Extra-Schutz gelte rückwirkend ab Beginn des freiwilligen Einsatzes und bis maximal zum 31. Oktober dieses Jahres.

Quelle: Debeka

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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