Den Staffelstab weitergeben

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Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine bisher wenig bekannte Möglichkeit, wie Makler ihr Lebenswerk sichern können. Versicherungsmagazin stellt das Modell an einem Beispiel vor.

Stefan Jauernig aus Frechen bei Köln gründete 1997 seine Maklerfirma, nach einer Tätigkeit als Marketingleiter für ein britisches Versicherungsunternehmen mit deutscher Niederlassung. Bekannt in der Branche ist er durch sein ehrenamtliches Engagement im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), außerdem als Lehrbeauftragter, Handelsrichter am Landgericht Köln und Autor zu Versicherungsthemen.

Eintragung ins Handelsregister erwies sich als hilfreich

In erster Linie aus gesundheitlichen Gründen suchte der heute 57-Jährige im vergangenen Jahr eine Nachfolge für sein Maklerunternehmen. Eine Eintragung ins Handelsregister der Firma Stefan Jauernig Versicherungsmakler wäre damals nicht nötig gewesen. Jauernig hat sie aber bereits 2003, nach der Einführung des eingetragenen Kaufmanns (e. K.), vorgenommen. Dies hat sich viele Jahre später als sehr hilfreich erwiesen, denn die Eintragung im Handelsregister ist die gesetzliche Voraussetzung, um ein Unternehmen ausgliedern zu können.

Durch eine notarielle Regelung kann der Einzelkaufmann die Firma aus seinem Gesamtvermögen ausgliedern und auf eine GmbH übertragen. Die Umwandlung von der Einzelfirma in die GmbH dauerte in diesem Fall beim Amtsgericht Köln vom Notarvertrag bis zur Eintragung im Handelsregister etwa drei Wochen. Jauernig musste dafür etwa 3.500 Euro zahlen, für Notar, Gericht und Steuerberater.

Zusätzliches Stammkapital war nicht notwendig

Zur Gründung der GmbH musste der Makler kein zusätzliches Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen, da der Kaufpreis laut Wertgutachten des Steuerberaters darüber lag und zudem die vorhandenen Aktiva zu Buche schlugen.

Die neu gegründete Stefan Jauernig Versicherungsmakler GmbH übernahm somit alle Rechte und Pflichten von der Einzelfirma, insbesondere alle Courtageansprüche. Und das, ohne dass die Kunden hier einzeln zustimmen mussten. Alle Ansprüche aus betreuten Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Dynamiken und laufenden Abschlusscourtagen sind somit bei der GmbH hinterlegt, ebenfalls die Stornoreserven, sowie selbstverständlich auch mögliche Storni, die in der Zukunft anfallen könnten.

Unternehmensberater Peter Schmidt aus Bernau bei Berlin, der sich seit Jahren auf die Nachfolge von Maklerunternehmen spezialisiert hat, gewinnt diesem Modell der Ausgliederung viel Positives ab.

Den gesamten Beitrag "Wie sich das Unternehmen leicht übertragen lässt", können Sie in der aktuellen Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen. Entweder im PDF-Archiv oder im eMagazin.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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