DIA-Zukunftspreis: Bewerbungsfrist verlängert

Seit Beginn des Jahres läuft die Frist für die Bewerbung um den DIA-Zukunftspreis 2013 des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Der Preis wird seit dem Jahr 2000 für Forschungsergebnisse, Analysen und Konzepte zur Altersvorsorge ausgelobt.

Das DIA will damit Untersuchungen zur langfristigen Absicherung im Alter, zur demografischen Entwicklung und deren Auswirkung auf die finanzielle Lage in der letzten Lebensphase, zur Verhinderung von Altersarmut sowie zu psychologischen Aspekten der Altersversorgung fördern. Laut eigenen Angaben wurden bereits eine Reihe von Arbeiten eingereicht, doch das Institut mit Sitz in Berlin will weitere Wissenschaftler, Studenten und andere Autoren von wissenschaftlichen Arbeiten ermuntern, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.

Breite Themenpalette zur Auswahl
Die wissenschaftlichen Arbeiten können sich mit allen drei Säulen der Altersversorgung beschäftigen: mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie der betrieblichen und der privaten Altersversorgung. Dabei reicht die Spanne der möglichen Themen von der Finanzierung der verschiedenen Versorgungssysteme sowie der notwendigen Kapitalbildung und Kapitalallokation über die Chancen und Risiken der privaten Altersvorsorge und Vermögensbildung bis hin zu neuen Konzepten und Modellen der Alterssicherung.

Unabhänige Experten-Jury entscheidet
Voraussetzung für den DIA-Zukunftspreis ist ein originärer eigener Beitrag zum Verständnis der Wirkungsweise von Altersvorsorgesystemen oder zu deren Weiterentwicklung, der in einer angemessenen Weise publiziert oder der Öffentlichkeit anderweitig vorgestellt worden ist, zum Beispiel im Rahmen von Vorträgen in Kolloquien oder anderen Fachveranstaltungen, oder als Working Paper für öffentliche Diskussionen zirkulierte. Über die Auswahl der Preisträger entscheidet eine dreiköpfige Jury aus unabhängigen Experten.

Die Frist für die Einreichung der Arbeiten hat das DIA bis zum Sommer verlängert. Vorschläge können von den Urhebern der Forschungsleistung selbst oder von Dritten eingebracht werden. Erfolgt eine Nominierung durch einen Dritten, setzt das DIA die vorgeschlagenen Personen von der Nominierung in Kenntnis und bittet sie um die Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.dia-vorsorge.de/zukunftspreis/ausschreibung.html

Quelle: DIA

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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