Die fünf größten Fehler bei der Vorsorgevollmacht

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Eine Vollmacht soll alles Wichtige im Falle eines Unfalls absichern, eine Krankheit oder Pflegebedürftigkeit regeln. Allerdings gilt dieser Grundsatz nur, wenn auch alles sauber arrangiert wurde. "Wenn die Vollmacht lücken- oder fehlerhaft ist, kann es im Ernstfall trotzdem zu Schwierigkeiten kommen", erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung IGB. Die Expertin kennt die gängigsten Fehler und weiß, wie sie vermieden werden können.



  • Bis zum letzten Moment warten: Viele Menschen möchten sich nicht mit dem unangenehmen Gedanken auseinandersetzen, dass ihnen etwas Schlimmes passieren könnte. Sie schieben die Erstellung einer Vollmacht jahrelang vor sich her. Wer kurz vor einer anstehenden Operation in letzter Minute Angehörigen noch zügig eine Vorsorgevollmacht in die Hand drückt, handelt zwar nicht falsch, bürdet ihnen allerdings eine schwere Verantwortung auf. Noch dramatischer ist die Situation, wenn im Unglücksfall keine Festlegungen durch den Patienten vorliegen - nahe Verwandte geraten dann bei einer notwendigen Entscheidung in schwere Gewissensnöte. Damit diese Situation nicht eintritt, sollte jeder rechtzeitig seine Vollmachten erstellen.
  • Verwendung eines allgemeinen Formulars: Im Internet finden Interessierte ohne viel Suchen Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht. Auch wenn dieser Weg bequem zu sein scheint, ist er nicht empfehlenswert. Diese Formulare sind oftmals viel zu allgemein gehalten und berücksichtigen die persönliche Situation nicht. Deswegen ist es ratsam, eine individuelle Vorsorgevollmacht zu erstellen.
  • Einschränkungen in die Vollmacht einbinden: Viele Vollmachtgeber beschränken ihre Dokumente mit Ergänzungen wie "Diese Vollmacht soll nur gelten, wenn ich geschäftsunfähig werde." Das Problem dabei: Damit werden oft umständliche Nachweisverfahren notwendig, die verhindern, dass wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden können. Die bessere Lösung ist deswegen, eine uneingeschränkte Vollmacht auszustellen und gleichzeitig mit dem Bevollmächtigten vertraglich festzulegen, in welchem Fall er von seiner Vorsorgevollmacht Gebrauch machen darf.
  • Originale sicher zu Hause verstecken: Das Prinzip "Ich verwahre wichtige Dokumente sicher in einer Schublade" ist bei der Vorsorgevollmacht nicht sinnvoll. Im Notfall sind die Papiere nicht griffbereit und dem Verantwortlichen sind die Hände gebunden. Vorsorgevollmachten sollten deswegen immer öffentlich zugänglich gemacht werden. Dafür gibt es bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Register für Vorsorgevollmachten. Auch wenn darin vor allem notariell beurkundete Vollmachten verzeichnet werden sollen, können auch Privatpersonen eine private Vorsorgevollmacht dort registrieren lassen. Auf diese Weise kann jeder Arzt und jede Behörde auf Anfrage beim Vorsorgeregister erfahren, ob es eine Vollmacht gibt und wo sie liegt.
  • Kopien verteilen: Oftmals erhalten Bevollmächtigte eine Kopie der Vollmacht zur sicheren Verwahrung. Allerdings wird das Dokument in dieser Ausführung nicht von Krankenhäusern und anderen Institutionen anerkannt. Damit die betreffende Person handlungsfähig bleibt, muss sie die Vorsorgevollmacht im Original erhalten. Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird übrigens auch vermerkt, wer im Besitz der Vollmachturkunde ist.
Bildquelle: © Anja Krüger

Autor(en): Margit Winkler, Institut Generationenberatung IGB

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