Die häufigsten Ursachen für eine BU

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Nervenkrankheiten, Erkrankungen des Skeletts sowie Krebs sind die häufigsten Gründe, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zu beantragen. Dies hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)  in einer Umfrage ermittelt.

Der Verband hat unter seinen Mitgliedsunternehmen (sie decken rund 80 Prozent des Marktes ab) erfragt, welche Invaliditätsursachen in der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) 2016 vorlagen.

Krebsfälle haben abgenommen

Wie schon im Vorjahr waren 2016 Nervenkrankheiten, zu denen auch psychische Erkrankungen gehören, häufigste Invaliditätsursache mit 32 Prozent. Im Vergleich zu 2015 ist dies ein Anstieg um ein Prozent. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats mit 24 Prozent (+ zwei Prozent gegenüber 2016). Krebs und andere bösartige Geschwülste belegen in der Statistik der Invaliditätsursachen den dritten Rang. 2016 waren diese Erkrankungen für 15 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit verantwortlich. Dies sind zwei Prozent weniger als 2015. Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems sind mit sieben Prozent (Vorjahr: acht Prozent) weitere Ursachen.

Die Wahrscheinlichkeit durch einen Unfall berufsunfähig zu werden, ist für Versicherte in allen Altersgruppen gleich. Bei Erkrankungen steigt das Risiko, nicht mehr in dem ausgeübten Beruf arbeiten zu können, dagegen mit zunehmendem Alter an. Das gilt ganz besonders für Herzkrankheiten. Mehr als die Hälfte der Betroffenen ist hier über 50. Nervenkrankheiten treten dagegen auch schon bei Jüngeren unter 40 auf.

Für Jüngere gibt es wenig staatliche Absicherung

Wie wichtig es vor allem für jüngere Arbeitnehmer ist, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern, zeigt die Zahl der Unfälle. Fast jeder zehnte Fall (neun Prozent) von Berufsunfähigkeit ist auf einen Unfall zurückzuführen.

Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde, hat noch Anspruch auf eine vergleichsweise umfassende Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn er im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Für alle später Geborenen sind die Voraussetzungen deutlich schwieriger. Unter anderem spielt der frühere berufliche Status keine Rolle mehr. Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, erhält überhaupt noch Leistungen. Die volle Rente, laut GDV in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts, erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

GDV-Umfrage BU-Gründe 2018

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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