Die Verhältnisse werden umgewälzt

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Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der IDD in deutsches Recht stehen fest. Nun ist es höchste Zeit, dass die Provisions- und Vergütungsmodelle neu gestaltet werden. Eine aktuelle Studie skizziert, wie weit die Unternehmen sind und was noch zu tun ist.

Verstecken oder auf Zeit zu spielen, ist keine gute Idee. Denn ab dem 23. Februar 2018 muss die neue VersicherungsvertriebsrichtlinieIDD angewandt werden. Mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium am 21. November 2016 vorgelegten Gesetzentwurf wird der Weg für die Umsetzung der IDD ins deutsche Recht geebnet.

Anstieg der Bestandsprovision
Fest steht: Die Neugestaltung der Provisions- und Vergütungsmodelle muss nun angegangen werden. Das ist ein entscheidendes Ergebnis der im September 2016 durchgeführten Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen" der Unternehmensberatung PPI AG. Acht von zehn Versicherungsvorständen gaben bei der Studie an, dass sie sowohl einen Rückgang der Abschlussprovision im Vergleich zur Bestandsprovision vorgesehen haben als auch eine verstärkte Standardisierung der Provisionsmodelle. Als zentrale aus der IDD resultierende Änderung wurde die "Neugestaltung der Provisionsmodelle" am häufigsten erwähnt.

In der zweiten Welle der Studie wurde nach einem Jahr erneut abgefragt, wie weit die Branche mit der Umsetzung ist und wie sie Aufwand, Kosten und Konsequenzen einschätzt. Die Umfrage unter Fach- und Führungskräften zeigt, dass man sich teils intensiv mit dem Thema beschäftigt. Zum einen spiegelt sich diese Entwicklung darin wider, wie weit das Thema bereits in den Unternehmen verankert ist; zum anderen in den teils deutlich veränderten Einschätzungen zu Auswirkungen und Konsequenzen der IDD im Vergleich zu den Ergebnissen von 2015.

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Autor(en): Umar Choudhry

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