Die Zukunft der bAV: Politik hat sich noch nicht festgelegt

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Die Bundesregierung hat sich noch nicht festgelegt, wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) ausgebaut werden soll. Dies wird erkennbar aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung bezieht nachfolgende Position.

Mittlerweile haben mehr als 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus einer Betriebs- oder Riester-Rente. Ziel der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit dieser Anteil weiter steigt.

Optimierung der staatlichen Förderung im Mittelpunkt

Laut Aussage der Regierung werden zur Zeit mögliche Maßnahmen, wie die bAV gestärkt werden kann, mit den Beteiligten ergebnisoffen erörtert. Im Mittelpunkt stünden dabei eine Optimierung der staatlichen Förderung – Ergebnisse eines vom Bundesministerium der Finanzen vergebenen entsprechenden Forschungsvorhabens würden Ende dieses Jahres vorliegen – und eine bessere Einbindung und größere Rolle der Sozialpartner. Politische Festlegungen seien noch nicht erfolgt. Bei der Riester- und Basisrente werde die bereits gesetzlich beschlossene Einführung eines Produktinformationsblatts, das den Verbrauchern den Vergleich der angebotenen Produkte erleichtern soll, jetzt praktisch umgesetzt.

Nur Diskussionsvorschlag, noch kein Referentenentwurf
Die Bundesregierung betont, dass es sich beim derzeit diskutierten „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“
noch nicht um einen Referentenentwurf, sondern lediglich um einen Diskussionsvorschlag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handele. In diesem werde dargestellt, wie die betriebliche
Altersvorsorge über eine bessere Einbindung der Tarifpartner gestärkt werden könne.
Das Modell sehe vor, dass auf der Grundlage von Tarifverträgen die Haftung des Arbeitsgebers für eine Betriebsrente auf eine gemeinsame Einrichtung der Sozialpartner übertragen werden könne. Diese müsste den Beschäftigten eine Mindestsicherung garantieren, die der derzeitigen Mindestsicherung durch den Arbeitgeber entspreche. Könnte die gemeinsame Einrichtung die zugesagten Leistungen nicht erbringen, würde der Pensions-Sicherungs-Verein als Ausfallbürge eintreten, heißt es in der Antwort.

Mehr arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten
Ein Vorteil dieses Modells läge darin, dass über neue Tarifverträge mehr arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten
organisiert werden könnten und in der Folge „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ das Betriebsrentenniveau steigen
würde, so die Auffassung der Bundesregierung.

Das Bündnis 90/Die Grünen sind mit nachfolgenden Fragen (Auszug) an die Bundesregierung herangetreten:

1) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, um die Verbreitung der bAV zu fördern?
Mögliche Maßnahmen, wie die bAV gestärkt werden kann, werden derzeit mit den Beteiligten ergebnisoffen erörtert. Im Mittelpunkt stehen dabei eine Optimierung der staatlichen Förderung – Ergebnisse eines
vom Bundesministerium der Finanzen vergebenen entsprechenden Forschungsvorhabens werden Ende dieses Jahres vorliegen – und eine bessere Einbindung und größere Rolle der Sozialpartner. Politische Festlegungen sind noch nicht erfolgt.
Im Bereich der Riester-Rente und Basisrente wird die bereits gesetzlich beschlossene Einführung eines Produktinformationsblatts, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Vergleich der angebotenen Produkte erleichtern soll, jetzt praktisch umgesetzt.

2) Welche bereits bestehenden gemeinsamen bAV-Versorgungseinrichtungen der Tarifvertragsparteien wären ei Umsetzung des „Neuen Sozialpartnermodells Betriebsrente“ mit den Regelungsvorschlägen des genannten Referentenentwurfs vereinbar?

Das Sozialpartnermodell umfasst gemeinsame Einrichtungen in der Ausgestaltung einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds.

3) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei Neugründungen von bAV-
Versorgungseinrichtungen bei den neuen Regelungen aufgrund der Niedrigzinsphase auf längere Sicht nur vergleichsweise geringe Leistungen aus der bAV zu erwarten wären, wie der GDV kürzlich monierte?


Von der Niedrigzinsphase wären nicht nur Neugründungen, sondern sind bereits auch bestehende Versorgungseinrichtungen betroffen. Letztere haben zum Teil hohe Garantiezusagen aus der Vergangenheit zu bedienen und müssen ihre neuen Zusagen ebenfalls an die geänderten Realitäten anpassen. Im Übrigen ist
die betriebliche Altersversorgung durch einen jahrzehntelangen Planungshorizont gekennzeichnet, was selbstverständlich auch für gemeinsame Einrichtungen der Sozialpartner gilt.

Textquelle: Bundesregierung; Bildquelle: © fotalia / Gina Sanders

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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