Diese Versicherungen brauchen Bauern

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Landwirte stehen von verschiedenen Seiten unter Druck. Gesund und günstig soll das Essen sein, aus biologischem Anbau, selbstverständlich ohne Düngemittel. Große Protestaktionen der Landwirte im Herbst 2019 zeigten, dass auch ein landwirtschaftlicher Betrieb wirtschaftlich arbeiten muss, wenn er bestehen will.

Zunächst ein Blick darauf, was Landwirte absichern sollten. Ihre Kernrisiken sind:

  1.  Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung,
  2.  Gewerbliche Inventarversicherung (auch Inhaltsversicherung genannt),
  3.  Maschinenversicherung,
  4.  Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht,
  5.  Rechtsschutz für Landwirte,
  6. Ernteschutzversicherung,
  7.  Landwirtschaftliche Kraftfahrtversicherung und
  8.  Tierversicherung.

Was bedeuten diese einzelnen Risiken?

Die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung sichert alle auf dem Hof befindlichen Objekte ab wie beispielsweise Scheunen und Maschinenhallen. Die Kernabsicherung umfasst in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Hagel und Sturm. Die Erweiterung gegen Elementargefahren sichert dann gegen Erdbeben, Lawinen und Schneedruck. Die gewerbliche Inventarversicherung schützt das Inventar offener oder geschlossener Räume wie Scheunen oder Schobern. Geschützt sind Betriebseinrichtung, Ernteerzeugnisse und Vorratslagerung sowie Tierbestand. Die Basiskomponente schützt gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.

Die Maschinenversicherung schützt alle Arten von landwirtschaftlichen Maschinen, seien sie fahrbar, transportabel oder stationär, wie Mähdrescher, Häcksler und Vollernter, sowie elektrotechnische und elektronische Anlagen, wie Lüftungs- und Kühlanlagen oder Fütterungscomputer. Teure Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sind somit vom Acker. Der Schutz umfasst unvorhergesehen eingetretene Sachschäden und Diebstahl jeder Art. Ebenso Bedienungsfehler durch Ungeschicktheit oder Fahrlässigkeit, Schäden durch Strom, Brand, Blitz oder Wasser, das Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie Materialfehler.

Unabdingbar für Landwirte

Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht ist für Landwirte unabdingbar. Durch Landwirtschaft können plötzlich und unerwartet hohe Personen- und Sachschäden an Dritten entstehen, man denke nur an Krankheitsfälle durch Keime in der Milch oder verunreinigtes Grundwasser durch austretende Schadstoffe. Da in Deutschland jeder Unternehmer grundsätzlich unbegrenzt haftet -auch mit dem Privatvermögen -, wären die Folgen immens.

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Autor(en): Silvia Fischer

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