Seit Dezember 2014 bietet die Internetadresse www.beihilferatgeber.de Beamten Hilfestellung, die im Regelwerk der Beihilfen Orientierung brauchen. Sie wurde von der Continentale Krankenversicherung a.G. erstellt.
Nach Angaben des Versicherers hat sich die Seite mittlerweile zur zentralen Anlaufstelle für Beihilfe-Fragen entwickelt: Durchschnittlich circa 70.000 Beamte und Anwärter, Referendare und Richter holten sich hier monatlich Rat.
Eine Million Nutzer seit 2014
Seit Bestehen besuchten mehr als eine Million Nutzer die Ratgeberseite. Dabei handelt es sich überwiegend um Beamtenanwärter und junge Beamte bis 34 Jahre. Für sie gibt es eigene Infobereiche, die auf sie als Laufbahn- und Beihilfe-Neueinsteiger zugeschnitten sind. Dort erhalten sich Informationen zum Antragsverfahren selbst, zum Beihilfeanspruch von Angehörigen, zur Restkostenversicherung sowie zur Zahnbehandlung und zur Heilfürsorge.
Dass Beamte Rat brauchen, verwundere nicht, denn die Kostenbeteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten seiner Beamten ist ein komplexes Feld. Es gibt unterschiedliche Regelungen im Bund, in den Ländern und für die Vielzahl der kommunalen Beamten. Kaum einer weiß genau, was in seinem Fall gilt. Damit nicht genug, treten ständig neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, und Gerichte sprechen Recht in strittigen Fragen. Vieles davon dringe kaum zu den Betroffenen vor, so der Versicherer.
Angebot laufend aktualisiert
"Aus dem Kontext von Beihilfe und Restkostenversicherung ergeben sich viele Fragen", erläutert Dr. Marcus Kremer, Vorstandsmitglied der Continentale Krankenversicherung a.G. Als serviceorientierter Krankenversicherer wolle man insbesondere junge Beamte und Anwärter mit ihren Fragen nicht allein lassen.
Die Inhalte des Ratgebers werden laufend aktualisiert, ein Newsbereich listet wesentliche Neuerungen auf.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de