DIN-Arbeitsausschuss verabschiedet Norm 77230

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Nach gut vier Jahren Arbeit wurde am 27. November die DIN-Norm 77230 zur "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" im Konsens verabschiedet.

Konsens bedeutet, dass alle 28 stimmberechtigten Mitglieder des zuständigen DIN-Arbeitsausschusses in einer elektronischen Abstimmung ihr Votum für die Norm abgaben, wie das Defino Institut für Finanznorm betont. Nur im Konsens ist laut Regelwerk des Deutschen Instituts für Normung (DIN) eine solche Beschlussfassung möglich. Institut wird die Norm im Januar 2019 veröffentlichen und Anfang Februar zu einer Veranstaltung nach Berlin einleiten, auf der die Norm 77230 der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden soll.

Breite Akzeptanz garantiert

Der größte Unterschied zu Standards wie die DIN Spec 77222, die sich ebenfalls die Basisanalyse der Finanzen von Privathaushalten vornimmt, ist laut Defino die intensivere Abstimmung der Regulierung mit allen relevanten Interessenten. Da Normen im Gegensatz zu Standards im Konsens aller Beteiligten erstellt werden müssen, führe das zu größerer und breiterer Akzeptanz der Ergebnisse nach der Veröffentlichung. Standards würden nur von kleineren Interessengruppen festgelegt. Im Arbeitsausschuss für die DIN 77230 sind Vertreter von Banken, Versicherern, Vertrieben, Verbänden, Initiativen, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern vertreten. Moderiert und begleitet wurde der Prozess vom DIN.

"Ich bin davon überzeugt, dass mit Unterstützung des DIN in den vergangenen vier Jahren etwas geschaffen wurde, das mittelfristig große und nachhaltige Wirkung in unsere Branche hinein entfalten wird", sagte Defino-Vorstand Klaus Möller, der das Projekt initiiert hatte und Obmann des DIN-Ausschusses ist. Sehr viele Marktteilnehmer hätten das Projekt aufmerksam verfolgt, und die meisten stünden dem Ergebnis positiv gegenüber.

Standard erleichtert Finanzanalyse

Ab Veröffentlichung der neuen Norm steht sie allen Versicherungs-, Bank- und Finanzberatern als einheitliches Werkzeug zur Basis-Finanzanalyse zur Verfügung. Sie ist kein Gesetz, ihre Verwendung ist freiwillig. Verbraucher bekommen damit eine verlässliche und ganzheitliche Auskunft über ihre finanzielle Situation -  nach einem standardisierten Verfahren. Vermittler haben den Vorteil, dass sie nicht bei jeder Analyse das Rad neu erfinden müssen, sondern auf einem Standard aufbauen können, der anerkannt ist.

Die Analyse ist nicht Teil des Beratungsprozesses, sondern steht zunächst für sich und legt fest, welche Daten im Rahmen einer Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte zu erheben sind. Diese umfassen eine Vermögensbilanz, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie einen Soll-Ist-Abgleich in den Bereichen Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung. Am Ende wird eine Ergebnisliste erstellt, die - ohne schon Details zu berücksichtigen - die Prioritäten für den betreffenden Haushalt darstellt. Diese Analyse ersetzt nicht die Beratung, bietet aber eine gute Grundlage dafür. Berater und Vermittler, die die DIN-Analyse durchführen, dürften aufgrund des hohen Ansehens von DIN-Normen in der Öffentlichkeit Vorteile generieren.

Weitere Infos sind beim DIN zu bekommen.

Autor(en): Elke Pohl

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