DKM: Weiterbildungspflicht ohne doppelte Kontrolle

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Mit den Regelungen zur Weiterbildungspflicht im aktuellen Referentenentwurf EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unzufrieden. "Mit einer zusätzlichen Missbrauchsaufsicht ist der Gesetzgeber einen Schritt zu weitgegangen", sagte BVK-Präsidiumsmitglied Andreas Vollmer auf der Dortmunder Vertriebsmesse DKM.

BVK plädiert für interne Kontrolle
Derzeit sieht der IDD-Entwurf vor, dass die Vermittler Weiterbildungszertifikate sammeln und an eine überwachende Stelle übermitteln müssen. Der BVK plädiert innerhalb seiner Initiative „gut beraten“ für eine interne Kontrolle. Pro Jahr müssen sich Versicherungsvermittler laut IDD mindestens 15 Stunden weiterbilden. „Wir werden unsere Vorschläge zu diesem Punkt bis zum 24. November in einer Stellungnahme des Verbandes weiterleiten“, sagte Vollmer. Der BVK hofft das die vom Gesetz vorgesehen Qualifikationsmaßnahmen innerhalb der freiwilligen Initiative „gut beraten“ umsetzen zu können. Als Kontrolle sind nach Meinung von Vollmer Kontrollen ausreichend. Laut BVK würden das die Industrie und Handelskammern, die wahrscheinlich die Aufsicht über die Weiterbildungspflicht erhalten, ebenso sehen.

Und mal wieder ... Check 24
Über die „systematische Falschberatung“ des Online-Portales Check 24 gibt es einen heftigen Streit zwischen dem BVK und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nach Ansicht des BVK will die Versicherungslobby für den Online-Absatz geringere Pflichten durchsetzen. So sollten die stationären Vermittler umfassend beraten, während diese Pflicht für den Online-Vertreib nur eingeschränkt gelten soll. „Derzeit fährt der GDV hier schwere Geschütze gegen unseren Verband auf“, klagte Heinz. Nach seiner Ansicht verstoßen die Versicherer, die sich über Check 24 vergleichen lassen, gegen den GDV-Verhaltenskodex, weil das Portale gegen wichtige Informationspflichten verstößt.

Heinz freut sich über Sektorenuntersuchung des Bundeskartellamtes
Aktuell gebe es in dieser Sache einen heftigen Briefwechsel mit dem GDV. Der BVK-Präsident begrüßte, dass das Bundeskartellamt nun eine Sektorenuntersuchung gegen Vergleichsportal eingeleitet hat. Erstmals will die Behörde nun von ihrer neuen Kompetenz Gebrauch machen und die Zuverlässigkeit und Objektivität von Vergleichsportalen im Internet prüfen. „Das bestätigt unser Anliegen, dass Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Versicherungen auch für Online-Portale gilt“, kommentierte Heinz die Aktivitäten der Kartellbehörde.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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