Drohende Versicherungssteuer stößt den Verbänden sauer auf

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Auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften hat die Versicherungswirtschaft mit Missfallen reagiert. Die Hintergründe.

In der jüngsten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses erklärte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), dass es in einigen Bereichen der Krankenversicherung zu verpflichtenden Zahlung von Versicherungssteuer kommen könnte. So könnte bei Ehescheidungen eine Versicherungssteuerpflicht für den mitversicherten bisherigen Ehegatten in Höhe von 19 Prozent entstehen. Die Folge: Neue Lebensmodelle würden so steuerlich diskriminiert.

Normen des Versicherungssteuergesetzes müssten präziser formuliert sein

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung auch auf verschiedene Urteile von Gerichten reagieren, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungssteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem soll die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden. Weiterhin wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert. Einzelne Regelungen aus dem Versicherungssteuergesetz sollen zudem wieder in die Versicherungssteuer-Durchführungsverordnung verlagert werden.

Zusätzlicher Verwaltungsaufwand von knapp 100 Millionen befürchtet

Euro In der Anhörung beklagten die Versicherungsverbände einen erheblich größeren bürokratischen Aufwand durch das Gesetz. Allein bei der privaten Krankenversicherung würde ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand von knapp 100 Millionen Euro bis zum Jahre 2030 entstehen. Hinzu komme ein einmaliger Umsetzungsaufwand von circa 50 Millionen Euro. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sprach von einem massiven bürokratischen Mehraufwand in mehrstelliger Millionenhöhe. Dies sei ein Aufwand, der am Ende zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehe und der das Ziel des Koalitionsvertrages, Bürokratie abzubauen, konterkariere.

Das Ziel der Regierung, ein besser verständliches, eindeutigeres und für die Wirtschaft praktikableres Regelungssystem für die Besteuerung von Versicherungsprämien zu erreichen, wird nach Ansicht des GDV nicht erreicht und schimpft: "Anstatt mehr Rechtsklarheit zu schaffen, ergeben sich vielmehr neue Rechtsunsicherheiten, neue Prüf- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang sowie massiver Anpassungsbedarf bei den Verwaltungsprozessen für die Versicherungsunternehmen."

Schwierige Situation für Schlüsselkraft-Versicherungen befürchtet

Sozialpolitische und wirtschaftspolitische Probleme sieht der GDV auch bei den geplanten Regelungen für den Bereich so genannter Schlüsselkraft-Versicherungen. Die Versicherungen würden es ermöglichen, dass sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen gegen die Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder schwere Krankheit von für den Betrieb wesentlichen Mitarbeitern oder eines Geschäftsführers (so genannte Schlüsselkräfte) versichern könnten. Diese Schlüsselkraft- Versicherungen sollten im Falle eines Falles Liquiditätsausfälle ausgleichen und Mittel für die Sicherung des Betriebs zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

Absicherung der Existenz enorm verteuert

Durch die Einführung einer Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent auf diese Beiträge würde eine Absicherung der Existenz für die Unternehmen erheblich verteuert. Diese Regelung wurde auch von Daniel Troost von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO kritisiert. Die Bayerische Beamtenkrankenkasse forderte eine Klarstellung, damit die von vielen kleinen Kommunen abgeschlossenen Beihilfeablösungsversicherungen nicht von der Steuerpflicht erfasst werden würden. Kommunen würden diese Versicherung abschließen, um sich gegen zu hohe Beihilfezahlungen für Beamte abzusichern.

Detailregelungen vermeiden, besser abstrakte Regelungen schaffen

Troost wies zudem auf die drohende Gefahr von Doppelbesteuerungen bei Versicherungsprämien im In- und Ausland hin. Dies betreffe vor allem die engen Verbindungen zwischen der deutschen Wirtschaft und Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten Königreich, da bisher keine Regelung über das künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien getroffen werden konnte. Hier könne ein "harter Brexit" drohen. Professor David Hummel aus Leipzig warnte vor zu vielen Detailregelungen. Es sei besser, abstrakte Regelungen zu schaffen, die dann von den Gerichten ausgelegt werden könnten.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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