Drohnen: Flugspaß nur mit Versicherung

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Die Zahl der Drohnen in Deutschland steigt und steigt: Mehr als 400.000 der unbemannten ferngesteuerten Fluggeräte sind in Deutschland derzeit im Einsatz schätzt die Deutsche Flugsicherung (DFS) und geht davon aus, dass sich ihre Zahl bis zum Ende des Jahrzehnts verdreifachen wird. Mit der Zunahme steigt auch die Zahl der gefährlichen Vorfälle im Luftverkehr. Um die Risiken zu minieren, hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich mit der neuen Drohnenverordnung Regeln für die Nutzung der Flugkörper geschaffen. Obwohl Drohnen-Piloten schon seit 2005 verpflichtet sind, eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, wissen viele nicht, welcher Versicherungsschutz notwendig ist - darauf weist die Versicherungskammer Bayern.

Immer mehr Menschen nutzen Drohnen sowohl privat als auch gewerblich. Doch je mehr Fluggeräte aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. 2016 registrierte die DFS 64 Vorfälle, bei denen unbemannte Luftfahrtsysteme dem regulären Flugverkehr zu nahe kamen. Dies waren fast fünf Mal so viele wie im Vorjahr. Vielen Piloten ist oft nicht bewusst, dass sie mit Drohnen erhebliche Schäden verursachen können.

Piloten sind oft ahnungslos
Welcher Versicherungsschutz für den Betrieb einer Drohne notwendig ist, wüssten Besitzer oft nicht, so Claudia Scheerer von der Versicherungskammer Bayern. Eine private Haftpflichtversicherung springe nur ein, wenn die Drohne innerhalb von geschlossenen Räumen fliegt. "Private, freifliegende Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen zusätzlich Versicherungsschutz", sagt Scheerer. Daher sollten private Nutzer mit ihrer Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen und eine Zusatzdeckung zu ihrer Privat-Haftpflichtversicherung für motorgetriebene Flugmodelle abschließen. Sonst drohten nicht nur hohe Kosten im Schadenfall, sondern eventuell auch ein Bußgeld.

Klare Regeln für Drohnenflüge
Die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll die Sicherheit in der Luft verbessern sowie die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schützen. Die Behörde gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln:
  • Die neue Drohnenverordnung kategorisiert dabei zunächst nach Gewichtsklassen: Bei mehr als 250 Gramm müssen die Drohnen mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein, bei mehr als zwei Kilogramm zudem bestimmte Kenntnisse des Piloten nachgewiesen werden. Bei mehr als fünf Kilogramm Gewicht und bei Nachtflügen muss zudem eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden.
  • Generell dürfen Drohnen über 250 Gramm nicht über Wohngrundstücke fliegen. Das Gleiche gilt wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
  • Unabhängig davon müssen die unbemannten Luftfahrzeuge stets bemannten ausweichen. Über 100 Meter Höhe darf ohne Sondergenehmigung nicht geflogen werden. Über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten der Polizei oder Hauptverkehrswegen darf generell nicht geflogen werden.


Lesetipp:
Luftiges Haftungsrisiko mit guten Vertriebschancen
Simpel und günstig, klein und wendig: Immer mehr Menschen begeistern sich für Drohnen. Die ferngesteuerten Fluggeräte können fotografieren und filmen und sorgen bei ihren Piloten für jede Menge Spaß. Makler berichten von einer zunehmenden Nachfrage nach Versicherungsschutz für die unbemannten Flugkörper - und vom großen Aufklärungsbedarf bei der Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge. Der Beitrag "Luftiges Haftungsrisiko mit guten Vertriebschancen" beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema Drohnen.
Quellen: DFL, Versicherungskammer Bayern, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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