Einführung des Pflegebegriffs: Keine Zeit mehr verlieren

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Die von Union und SPD vorgesehene Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird von Gesundheitsexperten nachdrücklich begrüßt. Bei der jüngsten Anhörung im Gesundheitsausschuss über einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Präventionsgesetz waren sich die Sachverständigen im Grundsatz einig, dass bei dieser Reform keine weitere Zeit verloren werden dürfe.

Der Änderungsantrag sieht im Wesentlichen vor, im Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) als Vorschaltgesetz einen Paragrafen 17a zu schaffen mit dem Titel „Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird darin beauftragt, unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) „die Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu ändern“.

Einführung eines neuen Pflegebegriffs dringend notwendig
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) soll noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Zur Vorbereitung wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die inzwischen vorliegen und nach Angaben der begleitenden Gesundheitsexperten positive Ergebnisse und wichtige Hinweise gebracht haben. Fachleute sind sich einig, dass die Einführung eines neuen Pflegebegriffs dringend nötig und sogar überfällig ist, zumal schon seit neun Jahren daran gearbeitet werde. Das Ziel ist die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch bedingten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen.

Pro Jahr fünf Milliarden Euro mehr für Pflegeleistungen zur Verfügung
Nach den Plänen der Bundesregierung soll es künftig statt bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen, für die in dieser Wahlperiode ein zweites Pflegestärkungsgesetz vorgesehen ist, durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte. Mit den beiden Gesetzen werden die Pflegebeiträge um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflegeleistungen bereit.

Fachkräfteoffensive müsse gestartet werden
Der GKV-Spitzenverband begrüßte die Initiative der Fraktionen. Der vorgezogene Auftrag zur Erarbeitung der Begutachtungsrichtlinien ermögliche eine termingerechte Vorbereitung des Projekts. Nach Einschätzung des Deutschen Pflegerates wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs „zu umfangreichen Neujustierungen der Beratungspraxis führen“. Daher seien die jetzt getroffenen Vorbereitungen unerlässlich.

In der Anhörung wiesen Fachleute auf den zunehmenden Mangel an qualifizierten Pflegekräften hin. So rechnete Verdi vor, dass schon 2016 voraussichtlich 19.000 Pflegefachkräfte fehlen werden. Bis 2030 würden rund 140.000 professionelle Pfleger benötigt. Es müsse somit eine Fachkräfteoffensive gestartet werden.

Textquelle: Bundestag; Bildquelle: © Michael Kappeler/dpa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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