Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung trifft auch Rentner

Für viele Rentner wird sich die Höhe der auszuzahlenden Rente im kommenden Jahr ändern. Wie die mitteilt, liegt der Grund in dem ab 2009 geltenden einheitlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung, der erstmals bei der Januarrente berücksichtigt wird. Die Betroffenen werden direkt von der Rentenversicherung über die Veränderung ihres Rentenzahlbetrags in formiert, heißt es weiter.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent, der auch bei Rentern Anwendung findet. Bei versicherungspflichtigen Rentnern übernimmt die Rentenversicherung ab 2009 einen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 Prozent der Rente. Den verbleibenden Beitragsanteil von 8,2 Prozent müssen die Rentner allein berappen. Dafür entfällt für sie der bisherige zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent. Dieser ist bereits im neuen Beitragssatz von 15,5 Prozent enthalten.

Alle Rentner, deren Beitragssatz derzeit geringer als 14,6 Prozent ist, werden damit künftig einen höheren Eigenanteil aus der Rente für ihre Krankenversicherung zahlen. Wessen Beitragssatz für die Krankenversicherung zurzeit höher als 14,6 Prozent ist, bekommt dagegen ab Januar mehr Geld auf das Konto überwiesen.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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