Eisenhut Award 2014 gestartet

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Der Eisenhut Award für Vertriebssoftware wird auch 2014 von Versicherungsmagazin in Kooperation mit dem Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sowie Bankmagazin und KuBI e.V. ausgeschrieben. Bewerben können sich Versicherungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften, Vertretervereinigungen sowie Softwarehäuser. Unter "Vertriebssoftware" wird dabei jede Art der Software-Unterstützung eines Vermittlers (Einfirmenvertreter, Mehrfirmenvertreter oder Makler) zur Unterstützung der Kundenberatung oder des Kunden-, Vertrags- und Agenturmanagements verstanden - und damit sowohl Makler- als auch internetbasierte Systeme.

Ab 31. März 2014 steht der Fragebogen auf dieser Seite zum Download bereit.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Versicherungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften, Vertretervereinigungen sowie Softwarehäuser. Unter Vertriebssoftware wird dabei jede Art der Software-Unterstützung eines Vermittlers (Einfirmenvertreter, Mehrfirmenvertreter oder Makler) zur Unterstützung der Kundenberatung oder des Kunden-, Vertrags- und Agenturmanagements verstanden – und damit auch Maklersysteme als auch internetbasierte Systeme. Ziel des Awards ist es, mehr Transparenz zu schaffen.

Selbstverständlich gilt Vertraulichkeit bei Teilnahme wie bei den Ergebnissen für alle Teilnehmer. Für jeden Bewerber ist der Erkenntniszuwachs risikolos, da weder seine Teilnahme am Award, seine Gesamt-Positionierung noch seine Detailergebnisse publiziert werden. Veröffentlicht werden nur die vom Bewerber freigegebenen Informationen - wie es bislang in allen vorangegangenen Awards gehandhabt wurde.

In folgenden Rubriken werden Auszeichnungen verliehen:
  • Agentursysteme
  • Maklersysteme
  • Beratungssysteme für ganzheitliche Beratung
  • Beratungssoftware für Altersvorsorge
  • Beratungssoftware für WohnRiester & Bausparen
  • Endkundenportale
  • Maklerportale
  • Gewerbeberatung
  • CRM-Systeme
  • Beratungssoftware für Biometrische Risiken
  • Ausbildungssysteme
  • Vertriebstools
Bewerbungen in mehreren Rubriken sind möglich.

Die fünf Phasen des Wettbewerbs
In der ersten Phase erhält jeder Bewerber einen Vorab-Fragenkatalog, den er verbessern kann. Diese Phase läuft bis 20. März 2014.

In der zweiten Phase werden die so optimierten Fragenkataloge jedem Bewerber zur Verfügung gestellt, wobei jeder Bewerber zusätzlich zu den Antworten zu jedem Themenkomplex auf weitere, nicht nachgefragte Wettbewerbsvorteile verweisen kann.

In der dritten Phase erhält jeder Bewerber eine erste Auswertung, die auf einer Bewertung seiner Antworten basiert. Diese Auswertung enthält seine Stärken und Schwächen aus Sicht der Jury, seine derzeitige Wettbewerbsposition im Vergleich zum anonymisierten Bewerberfeld und eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit einer Verbesserung beziehungsweise Verschlechterung seiner Position in der Endbewertung - sowie das Recht auf Einrede bei einem Jury-Paten. Kann keine Einigung mit dem Jury-Paten erzielt werden, so wird der strittige Punkt automatisch in einer Jury-Sitzung vorgetragen und von ihr endgültig entschieden. Dies ist bei mehreren Hundert Bewerbungen seit 2000 erst einmal notwendig geworden!#

In der vierten Phase (Halbfinale) müssen die Bewerber, die ins Finale kommen wollen, Ihre Softwarelösung der Jury zur Verfügung stellen. Auffälligkeiten werden dem Bewerber mitgeteilt und Einredemöglichkeiten wie in früheren Phasen eingeräumt. An Hand der Ergebnisse dieser Phase wird von der Jury festgelegt, wer in die ins Finale gelangen soll. In einigen Rubriken beginnt der Award-Prozess mit der Phase vier.

In der fünften Phase (Finale) werden die besten Wettbewerber nach Rothenburg ob der Tauber geladen, um ihre Systeme zu präsentieren sowie ihre schriftlichen Antworten zu validieren. Letztendlich werden die endgültige Rangfolge sowie die Laudationes festgelegt.


Die besten Systeme werden ausgezeichnet (Award in Gold, Silber und Bronze; Ausnahme Vertriebstools: hier gibt es nur die Stufe "Auszeichnung"). Über die Sieger wird ausführlich im Versicherungsmagazin und Bankmagazin berichtet - sofern die Zustimmung des jeweiligen Award-Gewinners vorliegt.










Autor(en): versicherungsmagazin.de

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