Endlich ein Schub für die Elektronische Gesundheitskarte

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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den E-Health-Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt. Für die Vorlage votierten die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Fraktion Die Linke lehnte das Gesetzesvorhaben ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Die Abgeordneten befürworteten zuvor mehrheitlich diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu Details des Gesetzentwurfs, der am heute im Plenum des Bundestages beschlossen werden soll.

Anträge der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Die Linke hatte in ihrem Antrag verlangt, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu stoppen und stattdessen "patientenorientierte Alternativen" zu entwickeln. Die Grünen wollten mit ihrem Antrag unter anderem eine Ausdehnung der Telematikinfrastruktur auf andere Gesundheitsberufe wie etwa die Pflege sowie ein Prüfsiegel für die rund 400.000 Gesundheits-Apps erreichen.

Der Forderungskatalog der Grünen beinhaltet unter anderem, dass

  • die Telematikinfrastruktur stärker auch für andere Gesundheitsberufe wie Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen, Hebammen, und Angehörige von Therapieberufen geöffnet wird und insbesondere für die Pflege maßgebliche Organisationen wie der Deutsche Pflegerat in den von der Bundesregierung geplanten Beirat der Gesellschaft für Telematik aufgenommen werden, sowie die Apotheker mit dem Ziel einer besseren Arzneimitteltherapiesicherheit beim vorgesehenen Medikationsplan eingebunden werden,
  • Außerdem sollten Patienten beispielsweise durch ein Prüfsiegel und Qualitätskriterien stärkere Unterstützung bei der Auswahl von für sie geeigneten sicheren, nutzbringenden und datenschutzkonformen Gesundheits-Apps erhalten.

Diese Aspekte wurden im Gesetzentwurf aber nicht berücksichtigt.

Auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Akteure im Gesundheitswesen künftig besser miteinander vernetzt werden und Patientendaten schnell abrufbar sein. Damit sollen auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich werden. Der Gesetzentwurf enthält Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen, um das Projekt möglichst zügig umsetzen zu können.

Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit soll die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht.

Digitale Kommunikation zwischen Medizinern und Krankenhäusern
Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Sie enthalten alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen künftig einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die e-GK abrufbar sein. Ebenfalls digitalisiert werden soll die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern.

Entwicklungsphase: Lange zehn Jahre
Sachverständige hatten in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens sinnvoll ist und in ihren Stellungnahmen die "Dynamik"gelobt, die aufgrund der Fristen und Sanktionen von dem Gesetzentwurf ausgehe. Die Einführung der eGK hat zehn Jahre gedauert und bislang rund ein Milliarde Euro gekostet. Die Experten hatten in der Anhörung auch betont, dass es bei dem Projekt zentral auf die Einbindung der Versicherten ankomme, die selbst entscheiden müssten, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen.

Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: © Deutscher Bundestag

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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