Erdbeben: Klausel in der Wohngebäudeversicherung deckt Schäden

Am Montag bebte für rund 20 Sekunden die Erde im Südwesten Deutschlands. Die Erdstöße schreckten Menschen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auf. Das Epizentrum lag nahe der Stadt Nassau im Norden von Rheinland-Pfalz, die Stärke betrug 4,4. Die Folge: Hauseigentümer in der Nähe des Epizentrums hatten Risse in den Hauswänden.

In Deutschland sind Beben im Wesentlichen entlang des Rheingrabens zu finden, von Freiberg bis Frankfurt und von Wiesbaden bis Holland. So kam es 2004 zu einem 30-sekündigem Erdbeben bei Rotenburg in Niedersachsen. Im gleichen Jahr gab es auch nahe Waldkirch in Baden-Württemberg ein solches Ereignis – diesmal zeigten die Messgeräte sogar eine Stärke von 5,2 an. In 2008 war das saarländische Saarwelligen betroffen. Es gab Stromausfälle und Gebäudeschäden. 2009 wurde der südliche Schwarzwald von einem Erdbeben heimgesucht, wieder gab es Risse in den Hauswänden.

Bei Erdbeben kommen zwei Versicherungssparten ins Spiel
Gothaer Versicherungsexperte Stefan Hilgers, Abteilungsleiter Sach empfiehlt allen Verbrauchern, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Für Privatpersonen sind im Falle von Erdbeben zwei Versicherungen relevant: „Ist das Gebäude selber betroffen, kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel“, klärt Hilgers auf. „Brechen etwa bei einem Beben die Regale ein, ist das ein Fall für die Hausratpolice.“

In der Regel können Erdbeben über den Einschluss von Erweiterten Elementarschäden per Klausel mitversichert werden. „Derzeit verfügen jedoch nur ungefähr 20 Prozente der deutschen Haushalte über eine solche Deckung“, so Hilgers. Angenehmer Nebeneffekt dieser Klausel bei vielen Produktanbietern: Mit deren Einschluss sind zudem Überschwemmungen, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck sowie Lawinen und auch witterungsbedingter Rückstau in der Kanalisation mitversichert.

Quelle: Gothaer; © Gerd Altmann /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News