Ergo: Aufsicht soll Untersuchung öffentlich machen

Die Erkenntnisse der Aufsichtsbehörden über Versicherer, die bei Abschlüssen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) Kunden möglicherweise betrogen haben, sollen öffentlich gemacht werden. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Brief an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gefordert.

Hintergrund des Schreibens sind Vorgänge rund um das Düsseldorfer Ergo-Versicherungsunternehmen. So wurden hier Arbeitnehmern zu hohe Provisionen berechnet, weil sie Einzel- statt günstige Firmengruppenverträge für ihre private Betriebsrente erhielten. Über das Ausmaß der betrogenen Kunden gibt es derzeit noch keine Klarheit. So wehrt sich die Ergo-Versicherung energisch gegen Behauptungen, dass zehntausend oder gar hunderttausend Policen nicht korrekt abgeschlossen wurden. Betroffen sind nach derzeitigen Erkenntnissen des Versicherers rund 600 Kunden und aus rund 160 Unternehmen.

Verbraucherschützer haben Strafanzeige gegen die Ergo gestellt
Insgesamt hat die Hamburg-Mannheimer Pensionskasse über 20.000 Unternehmen unter Vertrag. „Wir haben wegen dieser Vorgänge jetzt Strafanzeige gegen die Ergo-Versicherung gestellt“, bestätigte Vzvb-Sprecher Christian Fronczak. Kunden, die Nachteile erlitten hätten, müssten entschädigt werden. Eine solche Entschädigung hat Frank Neuroth, im Vorstand der Ergo Lebensversicherung AG zuständig für die betriebliche Altersversorgung für alle Betroffene aber bereits zugesichert. Die Ergo steht wegen Sex-Reisen für Top-Verkäufer, betrügerischen Wandlungen von ruhenden Lebensversicherungen und falschen Kostenausweisen bei Riester-Policen derzeit stark im Focus der öffentlichen Kritik. Laut vzbv haben Vermittler durch falsche Abschlüsse bei der bAV im Einzelfall statt 150 Euro Provision schon einmal 1.000 Euro verdient.

Auch andere Versicherer könnten betroffen sein
„Es ist nicht ausgeschlossen, dass es solche Vorgänge auch bei anderen Versicherern gegeben hat“, so Fonczak. Daher hoffe man nun, dass die BaFin solche Fälle öffentliche mache. „In der Vergangenheit sind wir leider mit unserem Begehren, etwa bei den Ermittlungen rund um Schrottimmobilien, oft gescheitert“, so der Verbraucherschützer. Doch derzeit gebe es eine neue Kultur der Transparenz. Außerdem stützt sich der vzvb auf das Informationsfreiheitsgesetz, das alle Behörden, also auch die BaFin, bei konkreten Nachfragen zur Auskunft verpflichtet.

Bild: BaFin

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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