Ergo-Compliance-Aktion: Damit sich Budapest nicht wiederholt

Der Aufsichtsrat der Ergo Versicherungsgruppe AG hat sich in einer außerordentlichen Sitzung mit der Vertriebsreise der HMI nach Budapest im Jahr 2007 beschäftigt. Neben der Präsentation der Untersuchungsergebnisse der internen Revision legte der Vorstand auch ein Maßnahmenpaket vor. Nahezu zeitgleich berichtete das Handelsblatt, dass das Unternehmen aus Düsseldorf rund 70.000 Kunden zu hohe Verwaltungskosten bei einem Riester-Produkt berechnet habe und daran ungerechtfertigt bis zu 160 Millionen Euro verdient hätte.

Das Maßnahmenpaket soll die bestehenden Corporate Governance-Vorschriften und -Regeln des Unternehmens ergänzen. „Was 2007 in Budapest geschah, ist völlig inakzeptabel. Die heute beschlossenen Maßnahmen ergänzen die in den letzten Jahren bereits eingeführten Regelwerke. Sie sollen sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholen wird“, erklärt Ergo-Vorstandsvorsitzender Torsten Oletzky.

Mitarbeiter können über Ombudsmann Missstände anonym melden
Der neue Maßnahmenkatalog hat unter anderem folgende Inhalte: Zur Stärkung der Compliance bei Ergo soll dieser Bereich aus der Rechtsabteilung herausgelöst und als eigene Organisationseinheit direkt im Ressort des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt werden. Darüber hinaus soll ein eigener Compliance-Officer ausschließlich für die Vertriebsbereiche zuständig sein. Eine neutrale, externe Instanz soll in regelmäßigen Audits die Funktion und Arbeitsweise des Compliance-Office überprüfen und zertifizieren.
Über einen externen Ombudsmann hätten dann die Mitarbeiter des Unternehmens die Möglichkeit, Missstände im Unternehmen anonym an eine neutrale Stelle zu melden. Diese so genannte „Whistleblowing“-Hotline soll auch für die selbstständigen Versicherungsvermittler zugänglich sein.

Verhaltenskodex nun erweitert und konkretisiert
Bereits im Februar 2008 hatte Ergo einen Verhaltenskodex für alle angestellten Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände aller Unternehmen der gesamten Unternehmensgruppe im In- und Ausland eingeführt. Der Kodex formuliert laut Unternehmensangaben die Erwartung, dass sich alle Beschäftigten ethisch und sozial korrekt verhalten. Verstöße gegen den Kodex würden konsequent verfolgt und arbeitsrechtlich geahndet. Dieser Verhaltenskodex werde nun erweitert und konkretisiert. Des Weiteren schaffe das Versicherungsunternehmen einen spezifischen Verhaltenskodex für den selbstständigen Außendienst. Diese Regelwerke würden verbindliche Vertragsbestandteile für alle Arbeits- und Vermittlerverträge sein.

Neuregelung der Incentivierung
Außerdem erarbeite der Düsseldorfer Versicherer konkrete Vorgaben für die Angemessenheit von Incentives in allen Vertrieben. das Unternehmen schaffe somit einen klaren Rahmen, innerhalb dessen Incentive-Reisen und Veranstaltungen ablaufen müssen. Die Einhaltung dieses Rahmens werde laufend überprüft.

Unsaubere Verwaltungskostenabrechnung bei Kaiser-Rente
Die durch den aktuellen Fall geschädigten - ehemaligen Hamburg-Mannheimer - Kunden seien Riester-Sparer, die 2005 und 2006 eine so genannte Kaiser-Rente, abschlossen hätten. 215.000 Verträge hätte die Hamburg-Mannheimer in den beiden Jahren insgesamt abgeschlossen. In rund einem Drittel davon wären in den Angeboten der Kaiser-Rente jedoch die Kosten geringer ausgewiesen als nachher in den Verträgen, so das . Ein ehemaliger Generalvertreter der HM hätte angegeben, er sei 2009 von einem Kunden auf einen Fehler aufmerksam gemacht worden, der standardmäßig geschehen sei.
Die Aussagen zu diesen Vorfällen hätten ehemalige Generalvertreter, die selbst tausende solcher Policen abgeschlossen hätten, gegenüber dem Handelsblatt an Eides statt erklärt.

Quelle: Ergo und Handelsblatt

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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