Erstmals können „bestrittene Forderungen“ versichert werden

740px 535px
Erstmals gibt es nun Versicherungsschutz für bestrittene Forderungen. Bauunternehmer können ab sofort ihren Schutz um diesen Baustein erweitern, wenn sie die Warenkreditversicherung „Forderungsausfall Bau“ bei der VHV in Hannover erwerben.

„Das Angebot ist bisher noch einmalig“, sagt Heiko Walter, Prokurist beim Versicherungsmakler VIA Delcredere GmbH aus Bedburg. Bisher bieten Kreditversicherer wie die R+V oder Atradius zwar schon Schutz für bestrittene Forderungen. Er beschränkt sich aber auf reinen Rechtsschutz. Zwar ist das schon eine starke Leistung, denn normalerweise ist das Unternehmerrisiko überhaupt nicht rechtsschutzversicherbar. Daher gibt es das Angebot bisher nur in Kombination mit einer Warenkreditversicherung. Damit kann der Versicherer sein Streitrisiko besser taxieren, denn im Wesentlichen gibt es die Warenkreditversicherung nur nach einer Bonitätsprüfung der Kunden.

Zahlt bis zu 70 Prozent der bestrittenen Forderungen
Nun ist die VHV noch einen Schritt weitergegangen und zahlt ihren Kunden bis zu 70 Prozent der bestrittenen Forderung aus. „Das gilt, wenn ein Gutachter die Arbeit geprüft und als akzeptabel einschätzt“, erläutert Experte Walter das neue Angebot. Neben dem neuen Versicherungstatbestand „Zahlungsunwilligkeit“ ist natürlich weiterhin das Risiko, dass der belieferte Kunde insolvent wird, abgesichert. Versicherungsschutz gibt es im Inland bei der VHV zudem für Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Auftraggeber. Versichert werden können Baufirmen mit einem Jahresumsatz von 500.000 bis fünf Millionen Euro.

Bonität des Kunden systematisch prüfen
Bauhandwerk hat nämlich nur dann „goldenen Boden“, wenn der Kunde zahlt. Gerade heute steht viele Unternehmen und Privathaushalten das Wasser bis zum Hals. Da ist es besser, die Bonität der Kunden systematisch zu prüfen und notfalls auch Schutz vor Pleitegeiern zu haben. Denn in die Pleite segeln in unruhigen Zeiten auch Traditionsfirmen. „Die alte Regel: Den kenn ich doch, der ist solide, gilt längst nicht mehr“, warnt Klaus Flück Spezialmakler für die Kreditversicherungen von der Gesellschaft für Kreditversicherungsservice (GfK) aus Köln.

Damit marode Kunden den Handwerksbetrieb nicht mit in den Untergang reißen, gibt es Warenkreditversicherungen. Der Doppelschutz warnt vor schlechter Bonität der Kunden und zahlt im schlimmsten Fall offene Rechnungen. Beim normalen Insolvenzschutz ist eine zehnprozentig Selbstbeteiligung üblich, während für den neuen VHV-Schutz vor Zahlungsunwilligkeit eine Eigenbeteiligung von 30 Prozent fällig wird.

Risiko vor Augen führen

Doch die Alternativen für Unternehmen sind problematisch. Wer keine Warenkreditversicherung hat, kann Aufträge oft nur gegen Vorkasse annehmen oder sein Ausfallrisiko begrenzen, indem er jeweils nach Teilerledigung eine Rechnung stellt. Damit riskieren Unternehmer aber, dass lukrative Aufträge verloren gehen. „Ein Versicherungsmakler sollte jedem Unternehmer die Leistungen des Kreditversicherers an einem einfachen Beispiel vorrechen“, fordert Oliver Löhrke Leiter der Firmenkundenabteilung beim Versicherungsmakler Hoesch & Partner in Frankfurt. „So sollte dem Kunden der notwendige Mehrumsatz vor Augen geführt werden, den er beispielweise braucht, wenn er nur eine Rechnung über 10.000 Euro abschreiben muss“, erläutert Löhrke. Bei einer Umsatzrendite von vier Prozent müsse der Kunde dann einen Mehrumsatz von 250.000 Euro schaffen. „Das können viele überhaupt nicht realisieren“, so Löhrke.

Zudem spricht noch ein anderer Grund für die Kreditversicherung. Eine Forderungsausfallversicherung kann die Aufnahme von Bankkrediten erleichtern. Der Versicherungsschutz kann an die Hausbank abgetreten werden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News