Extremus: Jetzt auch Terrorbedrohung versichert

740px 535px
Die Anschlagsszenarien des vergangenen Jahres - wie der Amokläufer in München - zeigen, dass von behördlicher Seite Zugangsbeschränkungen und Betriebsschließungen veranlasst werden, um einen Terroranschlag zu verhindern. Nach den bestehenden Allgemeinen Bedingungen für die Terrorversicherung (ATB) sind derartige Schäden nur dann versichert, wenn vorher ein Schaden eingetreten ist. Diese können jetzt, so Extremus, zusätzlich versichert werden.

Zum 1. Januar 2017 hat Extremus nach eigenen Angaben dem Wunsche der Kunden folgend ihr Leistungsspektrum deutlich erweitert. Die Extremus Versicherungs-AG wurde auf Initiative der deutschen Versicherungswirtschaft am 3. September 2002 gegründet. Auslöser waren die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York. Der Spezialversicherer versichert Großrisiken (Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungssummen über 25 Millionen Euro) in der Bundesrepublik Deutschland gegen Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden durch Terrorakte, sofern die Anschläge im Inland begangen wurden. Über Partner vermitteln wir auch Terrordeckungen weltweit.

Mehr Schäden wie Drohungen versicherbar
Jetzt können, so der Versicherer, bei einer bestehenden Terrordeckung zusätzlich versichert
werden:
  • Rückwirkungsschäden in Deutschland durch Zulieferer, externe Versorger und
    Zugangsbeschränkungen
  • Wechselwirkungsschäden des Versicherungsnehmers von und nach Deutschland
  • Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund einer Terrordrohung
  • Anpassung der Bedingungen zur Unterversicherung und Neuwertentschädigung an
    die Sachpolice.


Die Jahreshöchstentschädigung beträgt dabei 50 Millionen Euro. Sämtliche Deckungsbausteine können aber auch nur als einzelne Elemente ausgewählt werden.

Entschädigungsgrenzen deutlich angehoben
Die produzierende Industrie sei in den meisten Fällen nicht nur auf Produktionsstandorte in
Deutschland beschränkt. Extremus biete nun die Deckung für Ausfallschäden, wenn sich ein versicherter Schaden bei einem Betriebsteil außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU ereignet. Auch Rückwirkungsschäden durch direkte Zulieferer, direkte Abnehmer, externe Versorger und behördliche Zugangsbeschränkungen seien versicherbar. Die mittelständische Industrie kann somit die gesamte Lieferkette innerhalb der EU gegen Terror versichern, die Beschränkung auf Deutschland entfalle und die Entschädigungsgrenzen werden deutlich angehoben.

Im Zweifel für den Versicherungsnehmer
Sei bei einem Schadenfall nicht zweifelsfrei festzustellen, ob ein Terroranschlag vorliege oder nicht, gelte die Sonderregelung zwischen den Parteien, dass dieser Konflikt nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ausgetragen werden dürfe. Der Versicherungsnehmer erhalte seine Entschädigung, die Ersatzpflicht werde unter den Versicherern geklärt.

Deutsche Bedingungen kundenfreundlicher
Hier zeige sich, wie wichtig es ist, beide Deckungen gemeinsam aus einer Hand zu kaufen, um im Schadenfall nicht einen langwierigen Prozess mit dem Sach- und dem Terrorversicherer führen zu müssen. Besonders in englischen Bedingungswerken müsse der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Ersatzpflicht des Schadens gegeben ist und Begrenzungen und Ausschlüsse nicht greifen. In den deutschen Bedingungen hat dies der Versicherer zu beweisen.

Quelle: Extremus; Bild: © Gina Sanders / fotolia




Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News