FDP will Altersarmut wirksam bekämpfen

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Nach Ansicht der FDP muss die deutsche Rentenpolitik neu justiert werden. Das im Herbst 2018 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Rentenpaket bestünde aus Maßnahmen, von denen 90 Prozent gar nicht zielgenau zur Bekämpfung von Altersarmut dienten und deren langfristige Finanzierbarkeit vollkommen ungeklärt sei.

Die Liberalen sind der Ansicht, dass dreierlei zu tun ist: Erstens zielgenau gegen Altersarmut vorgehen, zweitens die kapitalgedeckte Vorsorge besser machen und drittens die Rente passend zu vielfältigen Lebensläufen gestalten.

Auch ein Gebot der Leistungsgerechtigkeit

Nach Ansicht der FDP verbieten sich aber pauschale Aufwertungen von Rentenansprüchen, ohne dass diesen adäquate Beitragszahlungen gegenüber stehen – das sei nicht nur eine bewährte Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, sondern auch ein Gebot der Leistungsgerechtigkeit. Es müsse natürlich einen Unterschied machen, wie viel jemand für das Alter vorgesorgt habe. In der Regel und gerade bei Personen mit geringen Alterseinkünften knüpfe sich das an die in der Rentenversicherung erworbenen Ansprüche.

Alle Ansprüche, die durch Beitragszahlungen erworben würden, seien in unserem System heute gleich viel wert. Wer anderes vorschlage, zum Beispiel die Kopplung von Sonderzahlungen an eine bestimmte Zahl von Beitragsjahren, der schaffe Beitragszahler erster und zweiter Klasse.

Altersarmut mit neuer "Basis-Rente" wirksam bekämpfen

Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, Altersarmut mit einer neuen "Basis-Rente" wirksam zu bekämpfen und einen Gesetzentwurf mit folgenden Kernzielen vorzulegen:

Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge sollen beim Bezug von Grundsicherung im Alter jeweils nur zum Teil auf diese angerechnet werden. Zwar werden seit dem 1. Januar 2018 Ansprüche aus einer zusätzlichen Altersvorsorge (Betriebs-, Riester-, Rürup- und sonstige Renten), die der Leistungsberechtigte auf freiwilliger Grundlage erworben hat, nur mehr eingeschränkt auf die Grundsicherung angerechnet. Einige historisch bedingt, weit verbreitete Vorsorgeformen (wie Kapital-Lebensversicherungen) bleiben hiervon jedoch unberücksichtigt.

Um zu erreichen, dass künftig auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig beim Bezug von Grundsicherung im Alter auf diese angerechnet werden, soll nach Ansicht von Christian Lindner und seiner Fraktion eine echte „Basis-Rente“ eingeführt werden. Je höher die erworbenen Ansprüche seien, desto mehr sollte jeder Einzelne davon auch behalten dürfen. Ein anrechnungsfreier Anteil in Höhe von 20 Prozent der Ansprüche aus der gesetzlichen Rente würde genau dies leisten.

Weiterhin einmalige Bedarfsprüfung, jedoch ohne Zugriff auf Einkommen der Kinder

Bei einem Rentenanspruch von zum Beispiel 500 Euro ergebe sich somit ein Einkommenssprung von 100 Euro monatlich. Bei einem höheren Anspruch von beispielsweise 830 Euro betrüge die "Basis-Rente" sogar rund 1.000 Euro. So würden Alterseinkommen für diejenigen aus Steuermitteln erhöht und Altersarmut bekämpft. Es bestünde auch weiterhin eine einmalige Bedarfsprüfung, allerdings ohne Zugriff auf das Einkommen der Kinder und mit einem angemessenen Schonvermögen, so dass etwa ein Eigenheim geschützt bleibe.

Die Beantragung der "Basis-Rente" und somit die Auszahlung von gesetzlicher Rente und Grundsicherung im Alter sollten für alle Menschen mit Unterstützungsbedarf unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengeführt werden. So würden beide Leistungen aus einer Hand vergeben und psychologische Hürden für die Betroffenen reduziert. So müsste am Ende niemand mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter zum Sozialamt gehen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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