Finanztipps: Am Jahresende klar Schiff machen

Vor dem Jahresende sollte jeder noch einmal auf wichtige Themen bei seinen Finanzen schauen, um keine Fristen zu versäumen. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel zusammengestellt.

Wer kann die Rürup-Rente in Anspruch nehmen, können bei bAV-Verträgen Zuzahlungen vorgenommen werden, bis wann muss ich meine Steuerklasse wechseln? Auf diese und weitere Fragen liefert die nachfolgende Liste wertvolle Tipps.



1. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:
a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2013 ist noch bis zum 31. Dezember 2013 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für das vorvergangene Jahr 2011 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2013 vorzulegen. Tipp: Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, mitzuteilen.

b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) betragen, von denen in diesem Jahr 76 Prozent (maximal 15.200 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) steuerlich abzugsfähig sind. Auch Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis kann über 30 Prozent der eingezahlten Beiträge ausmachen und steigt in den nächsten Jahren noch stufenweise an.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen. Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.784 Euro (monatlich: 232 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen.

2. Pflege-Bahr-Fördertarife seit 2013 auf dem Markt: Von Januar 2013 kann die geförderte ergänzende Pflegezusatzversicherung, auch als Pflege-Bahr bekannt, in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um eine Pflegemonatsgeldversicherung. Die neuen Pflegetarife werden einkommensunabhängig gefördert. Der Staat zahlt einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr, sofern der Mindesteigenbetrag zehn Euro monatlich beträgt. Besonders interessant ist der Pflege-Bahr für Menschen, die bisher wegen Vorerkrankungen keine private Pflegeversicherung abschließen konnten. Nachteile: Bei den geförderten Tarifen gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren nach Abschluss, bevor der Versicherte Leistungen erhält. Zudem gibt es keine Beitragsfreistellung, wenn der Pflegefall eintritt und die eingezahlten Beiträge verfallen, sofern der Vertrag gekündigt wird. Vor Abschluss eines Vertrags sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob diese Art der Vorsorge für den Pflegefall die geeignete ist oder ob nicht ein ungefördertes Produkt den Verbraucher besser gegen die finanziellen Folgen im Pflegefall absichert.

3. Gesamt-Rentenhöhe mit einem Altersvorsorgecheck überprüfen lassen: Die Bundesregierung hat im Sommer 2013 mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erneut gezeigt, wie wichtig ihr die Stärkung der privaten Altersvorsorge ist. Verbraucher sollten ihre voraussichtlichen Gesamtansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge ermitteln lassen, um eventuelle Lücken rechtzeitig zu erkennen. In einer individuellen Beratung können dann unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche sowie von Fördermöglichkeiten ergänzende Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.

4. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2013 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

5. Steuerklasse: Wer für 2013 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

Quelle: Plansecur; Bildquelle: © Michael Staudinger /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News