Fondsverband fordert Gleichberechtigung in der Altersvorsorge

Der deutsche Fondsverband BVI hat die Politik erneut aufgefordert, Fondsprodukten die gleichen Steuervorteile zu gewähren, die für Lebens- und Rentenversicherungen gelten. "Angesichts niedriger Zinsen und wachsender Inflationsgefahr kann beispielsweise mit Bundesanleihen kaum erfolgreich vorgesorgt werden", sagte BVI-Geschäftsführer Thomas Richter (siehe Bild) auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes und meinte damit die typische Anlagestrategie deutscher Versicherer. Der BVI ist der Ansicht, dass Fonds eine attraktive Alternative darstellen, weil sie in renditestärkere Assets wie Aktien investieren.


Fondsgesellschaften sind laut Richter ohnehin der Altersvorsorgespezialist, da sie die Gelder von Lebensversicherern (26 Prozent ihres Vermögens), Pensionskassen (28 Prozent) und berufsständischen Versorgungswerken (40 Prozent) verwalten. Auch seien Investmentfonds aufgrund ihres Status als Sondervermögen für die Vorsorge prädestiniert, fügt er hinzu.

Konkret fordert der BVI die Anwendung der sogenannten "12/62"-Regel auf Fondssparpläne. Laut 12/62 sind Lebens- und Rentenversicherungen, die zwölf Jahre gehalten und deren Ersparnisse ab 62 Jahre genommen werden, steuerbegünstigt. Sie sind also während der Sparphase von der Abgeltungsteuer befreit. Bei Auszahlungen wird nur die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Forderung nach steuerlicher Gleichstellung ist nicht neu
Die Forderung des BVI ist nicht neu. Richters Vorgänger Stefan Seip hatte sich vor einigen Jahren für die steuerliche Gleichstellung von Fonds mit Rentenversicherungen eingesetzt. Anfang 2011 konnte Richter die Regierungspartei CDU erstmals für die Idee gewinnen. Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU im Bundestag, signalisierte damals die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Seitdem ist aber nichts passiert. Auf die Frage warum, antwortet Richter: "In Berlin sind andere Themen wie Finanzmarktregulierung und die Schuldenkrise einfach wichtiger zurzeit."

Im Gespräch mit Versicherungsmagazin wies Richter das Argument zurück, wonach Fonds als Rente untauglich seien. "Auch bei einer Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht kann die ganze Summe mit 62 ausgezahlt werden. Wo wäre da der Unterschied zu dem, was wir für Fonds wollen?", sagt er. Ein Unterschied besteht darin, dass die Versicherer für ihre Rentenprodukte eine Garantie geben müssen und für fondsgebundene Produkte einen Rentenfaktor. Nur bei Riester-Fondssparplänen gibt es eine Kapitalgarantie auf die Beiträge.

Für Investmentfonds war 2011 wegen der turbulenten Aktienmärkte kein gutes Jahr. Wie der BVI mitteilt, flossen aus Publikumsfonds rund 16 Milliarden Euro ab. Das in den Fonds verwaltete Vermögen sank damit auf 651 Milliarden Euro per Ende Dezember.

Andererseits haben Spezialfonds - das Investmentvehikel für Großanleger wie Versicherer - netto 45 Milliarden Euro 2011 eingesammelt. Das Spezialfondsvolumen stieg damit auf 846 Milliarden Euro zum Jahresultimo.

Autor(en): Jan F. Wagner

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