FTT soll Altersvorsorgeprodukte und Kleinanleger nicht negativ beeinflussen

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Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) will die Bundesregierung negative Auswirkungen auf Kleinanleger, auf die Realwirtschaft sowie auf Instrumente der Altersversorgung vermeiden. Auch Verlagerungen im Finanzsektor sollen vermieden werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Nach Angaben der Regierung werden die Verhandlungen über die Einführung der Steuer im EU-Finanzministerrat Ecofin geführt sowie in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe "Indirekte Steuern" und der hochrangigen Ratsarbeitsgruppe (Steuern) vorbereitet. Die amtierende bulgarische EU-Ratspräsidentschaft habe bisher keine Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe "Indirekte Steuern" festgelegt. Auch gebe es keine Einladung für ein Treffen der teilnehmenden Staaten auf Ministerebene. Eine Expertengruppe habe getagt, Zwischenergebnisse seien bei dem Treffen nicht festgehalten worden.

Baldmöglichster Abschluss angestrebt Die Bundesregierung will – wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgelegt – die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionsteuer (FTT) aber baldmöglichst zum Abschluss zu bringen.

Die FTT soll auf breiter Bemessungsgrundlage eingeführt werden. Grundlage der bisherigen und geplanten Beratungen ist der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2013.

Geschätzt: In Deutschland 12.000 Steuerpflichtige zu erwarten
Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie von Cap Gemini geht auf Basis des Kommissionsvorschlags davon aus, dass in Deutschland 12.000 Steuerpflichtige zu erwarten wären.

Die Bundesregierung hat daher im September 2015 gemeinsam mit drei anderen Mitgliedstaaten ein Diskussionspapier zu einem Vorschlag des Europäischen Parlaments eingebracht, der eine grundlegende Umstellung der Berechnungsmethode und eine Anknüpfung an Regulierungen aus dem Finanzmarktbereich vorsah. Ziel des Vorschlags des Europäischen Parlaments war es, eine bessere Verknüpfung der so genannten Catch-all-Clause mit der Frage, inwieweit Finanztransaktionen von Unternehmen zur Absicherung bestehender kommerzieller Risiken dienen, herzustellen. Die Bundesregierung hat erhebliche Vorbehalte gegenüber diesem Vorschlag.

Darüberhinaus hat die Bundesregierung die Auswirkungen einer Finanztransaktionsteuer für Deutschland durch das Forschungsinstitut Copenhagen Economisc auf Basis des Kommissionsvorschlags bewerten lassen.

Kompromisslösung für Derivate
Die Beratungen zum Beispiel über eine Veränderung der Bemessungsgrundlage für Derivate werden in den zuständigen Ratsgremien geführt und sind noch nicht abgeschlossen. Der am 6. Dezember 2016 im Ecofin behandelte Kompromiss sieht vor, bei Optionen, grundsätzlich die so genannte Optionsprämie als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Bei den übrigen Derivaten soll eine laufzeitenabhängige Betrachtung stattfinden. Die Bundesregierung unterstützt diesen Kompromiss.

Gespräche unter den teilnehmenden Staaten auf Arbeitsebene finden derzeit in der Experten-Gruppe statt. Die Expertengruppe kam bislang einmalig am 5. März 2018 unter der Leitung Österreichs zusammen, ein weiteres Treffen war für den 15. Mai 2018 angesetzt. Zwischenergebnisse wurden bei dem ersten Treffen nicht festgehalten. Die Expertengruppe setzt sich aus Personen zusammen, die von Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, entsandt wurden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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