Garantiezinsabsenkung bedroht Betriebsrenten

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Was bedeutet die Senkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent ab dem kommenden Jahr für Arbeitnehmer die den Arbeitsplatz wechseln und ihre Verträge zu betrieblichen Altersversorgung (bAV) umdecken?. Die DGbAV Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung hat die Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente bei einem Jobwechsel untersucht und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis.

Bei einen Arbeitsplatzwechsel zieht der Deckungsstock des bisherigen bAV-Vertrags mit zum neuen Arbeitgeber um, aber häufig wird das Versorgungswerk von einer anderen Versicherungsgesellschaft gemanagt. Dann wird ein neuer bAV-Vertrag fällig, der die aktuellen Konditionen widerspiegelt. Im Regelfall sind sie nicht so günstig wie die des vorherigen bAV-Vertrags, der schon ein paar Jahre besteht.

Viele Wechsel können Betriebsrente reduzieren
Die DGbAV hat ein Beispiel durchgerechnet: Bei einem bAV-Vertrag aus dem Jahr 2003, in den per Entgeltumwandlung konstant 200 Euro monatlich einbezahlt werden, wird einem bei Vertragsabschluss 30-jährigen Arbeitnehmer eine lebenslange Betriebsrente von 710 Euro garantiert. Wechselte er mehrfach den Arbeitgeber und unterschrieb jeweils die Umdeckung seines bAV-Vertrags, sei durch die Änderung der Sterbetafeln, die stufenweise Absenkung des Garantiezinses und die Einführung des Unisex-Tarifs 2013 die garantierte Rentenzahlung glatt halbiert worden.

Beim erneuten Arbeitsplatzwechsel zu Beginn des neuen Jahres blieben laut DGbAV aufgrund der Prognosen aus der Versicherungswirtschaft von den ursprünglich 710 Euro garantierter monatlicher Betriebsrente nur noch 295 Euro. Demnach fehlten dem Betriebsrentner bei angenommen 20 Jahren Rentenbezug rund 100.000 Euro.

bAV unverzichtbar zur Absicherung im Alter
Wie wichtig die bAV zur finanziellen Absicherung des Lebensabends ist, belegt eine Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. 2012 waren in Deutschland 35,7 Millionen Menschen in der Rentenkasse versichert. Ihnen standen 17,7 Millionen Personen gegenüber, die eine Altersrente bezogen. Somit finanzieren derzeit zwei Beitragszahler einen Rentner. Höhere Lebenserwartung der Bevölkerung und eine geringere Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden dieses Verhältnis mittelfristig zu Ungunsten der Beitragszahler verändern und noch höhere Subventionen der staatlichen Rentenkasse aus Steuergeldern nötig machen.

Hilfe gegen Umdeckung verspricht die DG-Clearingstelle. Sie ist Betriebsteil der DG-Gruppe, der auch die DGbAV angehört. Die DG-Clearingstelle bietet an, die ursprünglichen bAV-Verträge mit ihren günstigeren Konditionen nach Absprache und im Auftrag des neuen Arbeitgebers weiterzuführen. Der damit seine Haftung reduziere und seine Personalstelle entlaste. Die Fortführung der Alt-Verträge koste je nach Beauftragung pro Arbeitnehmer bis zu 1,50 Euro monatlich.





Quelle: DGbAV
Bildquelle: (c) Robert Kneschke/Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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