GDV: Ehre auf dem Prüfstand

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Jetzt wird es in Sachen Ehrenkodex Ernst für die Versicherer: Wer sein Unternehmen weiterhin als Teilnehmer am Vertriebs-Ehrenkodex des GDV veröffentlicht sehen will, muss die vertriebsrelevanten Regelungen von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen testieren lassen.

Generell gilt, dass ein Prüfungstestat erstmalig vier Monate nach Ablauf eines vollen Geschäftsjahres, nach dem das Unternehmen dem Kodex beigetreten ist, vorgelegt werden muss. Wer nicht besteht, kann auch nicht als Unternehmen auf www.gdv.de gelistet werden. Nach zwei Jahren muss die Prüfung wiederholt werden.

Derartige freiwillige Prüfung in keiner anderen Branche zu finden
Wie Gerhard Müller, Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses (siehe Photo links), am vergangenen Freitag vor der Presse mitteilte, werden Prüfungsergebnisse erstmalig am 2. April veröffentlicht, und zwar zusammen mit dem Compliance-Management-System (CMS) für den Vertrieb von Versicherungsprodukten, das sich Versicherer zwingend geben müssen, damit die Prüfung überhaupt stattfinden kann. Eine solch freiwillige Prüfung, betonte Müller, finde derzeit in keiner anderen Branche statt.

Ziel sei es, durch das Urteil von unabhängiger Seite das Vertrauen von Verbrauchern in den Versicherungsvertrieb zu erhöhen. Damit, erklärte Müller weiter, sei keine Kontrollfunktion des GDV über Versicherer verbunden. Wie viele der 227 Unternehmen, die dem Kodex beigetreten sind, sich prüfen lassen werden, ist ungewiss. Allerdings, mutmaßte Dr. Klaus Feld, geschäftsführender Vorstand des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW), werde es eine Sogwirkung geben, so dass vermutlich viele Unternehmen den Schritt aus Wettbewerbsgründen gehen werden.

Geprüft wird nur das System
Bei den Prüfungen gehe es nicht darum Regelverstöße aufzudecken, sondern nur darum, ob das implementierte CMS geeignet ist, diese möglichst zu verhindern, so Müller weiter. In einem ersten Schritt werde das CMS auf seine Angemessenheit geprüft, also ob es zum jetzigen Zeitpunkt geeignet erscheint, Regelverstöße zu erkennen und zu verhindern. Die meisten Unternehmen beschränken sich im Moment auf diese Prüfung.
Nach einer bestimmten Zeit können Unternehmen zudem – freiwillig – prüfen lassen, ob das System tatsächlich wirksam ist. „Darüber entscheiden Unternehmen selbst, aber es gibt Anzeichen dafür, dass etliche Unternehmen auch die Wirksamkeit prüfen lassen“, berichtete Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christof Hasenburg (siehe Photo rechts). Er ist sicher, dass aufgrund der Transparenz der Kunde beziehungsweise der Druck der Öffentlichkeit dazu führen werde, dass Unternehmen alle Möglichkeiten nutzen werden, also auch die Wirksamkeitsprüfung ihres CMS.

Prüfer stehen nicht auf Maklers Matte
Ein Streitthema ist nach wie vor die Tatsache, dass Versicherer ihren Ehrenkodex nicht nur der eigenen Ausschließlichkeit, sondern auch kooperierenden Maklern aufdrängen. Dazu schränkte Müller ein, dass man Makler natürlich nicht zumuten könne, 40 verschiedene CMS von Produktgebern zu bestätigen. Daher habe man auch die Ehrenkodizes von Verbänden anerkannt, wenn sich Makler zu diesen bekennen. „Natürlich steht es Maklern frei, sich von Versicherern zu trennen, deren Ehrenkodex sie nicht anerkennen wollen“, beschreibt Müller den GDV-Standpunkt.
Aber man müsse auch die Versicherer verstehen, deren Produkte Makler verkaufen: Wenn es hier zu Unregelmäßigkeiten komme, würde das auch auf den Versicherer zurückschlagen. Feld betonte, dass die Wirtschaftsprüfer nicht auf der Matte von Maklern stehen werden, um sie zu prüfen. „Wir wollen nur vom Versicherer wissen, wie er mit eventuellen Verstößen umgeht.“

Bildquelle: © Elke Pohl

Autor(en): Elke Pohl

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