GDV gegen Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung

Der Versicherungsbranche zielt das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgestellte Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung nicht in die richtige Richtung. Nach Auffassung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft () sollte jedoch die Altersvorsorge stärker im Vordergrund stehen und spricht sich daher für ein Gewinnbeteiligungsmodell aus.

In den Eckpunkten zur Mitarbeiterbeteiligung, die die Koalitionsarbeitsgruppe vorgelegt hat, steht eine Beteiligung der Beschäftigten am Kapital ihrer Arbeit gebenden Unternehmen im Vordergrund. Hier soll künftig der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag auf 360 Euro von derzeit 135 Euro angehoben werden. Auch der Fördersatz für in solche Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen soll von 18 auf 20 Prozent steigen. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Einkommensgrenzen auf 20.000 bzw. 40.000 Euro (Ledige/Verheiratete) von aktuell 17.900 bzw. 35.800 Euro geplant.

Mit diesem Maßnahmenpaket sollen die Unternehmen, vor allem kleinere und mittlere Firmen, die Chance erhalten, Mitarbeiter besser zu binden und auch ihre Eigenkapitalbasis zu verbessern. „Es ist aber auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, dass Beschäftigte am Ertrag der Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilhaben“, heißt es in der Erklärung zum Vorschlag der Arbeitsgruppe. Denn Gewinne und Kapitaleinkommen seien in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als Arbeitseinkommen.

GDV für Gewinnbeteiligungsmodell
Anstelle von Kapitalbeteiligungsmodellen wären Gewinnbeteiligungsmodelle geeigneter, argumentiert der GDV. Als flexible Entlohnungsformen förderten sie nicht nur die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen, sondern ermöglichten auch die Verwendung der zusätzlichen Mittel zu Gunsten der privaten oder betrieblichen Altersversorgung.

Außerdem bestehe ein Doppelrisiko beim Modell der Kapitalbeteiligung, denn in wirtschaftlichen Krisen werde sowohl der Arbeitsplatz als auch das angesparte Vermögen gefährdet. Hierauf verweist allerdings auch die Arbeitsgruppe in ihrem Eckpunktepapier. Danach soll die Mitarbeiterbeteiligung die bereits bestehenden Instrumente wie Belegschaftsaktien, GmbH-Beteiligungen oder stille Beteiligungen ohne Einschränkung umfassen, die sich bereits in der Praxis entwickelt haben. „Aus diesem Grund wird von einer allgemeinen, verpflichtenden Insolvenzabsicherung für Mitarbeiterbeteiligungen abgesehen“, heißt es. Wolle man diese Risiken absichern, sei das finanziell aufwändig und würde bereits vorhandene Mitarbeiterbeteiligungsmodelle verteuern und damit deren Akzeptanz verringern.

Branchenfonds keine Alternative
Auch das alternativ angebotene Konzept von Branchenfonds stößt beim GDV auf Ablehnung. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht vor, zusätzlich zur direkten Beteiligung auch Beteiligungen über spezielle Fonds – etwa für einzelne Branchen – zu fördern. Hierbei müsse ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden, heißt es. Der GDV sieht hierdurch jedoch die Gefahr „nicht aufzulösender Interessenkonflikte“, wenn sich der Arbeitnehmer über diese Beteiligungsform nicht nur an seinem Betrieb, sondern gleichzeitig auch an den Konkurrenzunternehmen beteiligt.


Weitere Informationen zum Eckpunktepapier gibt es auf der Homepage des .

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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